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***Zweifamilienhaus mit Oma und Opa, oder Arbeiten und Wohnen!, schon ab 799.-€ mtl. Eigentümer ohne Eigenkapital im Miet/ KAUFSYSTEM!*** 1
Kaltmiete: € 799,00
Wohnfläche: ca. 215 m²
Zimmer: 7
bezugsfrei ab: 01-2017
Garten/-mitbenutzung, Einbauküche, Garage/ Stellplatz, Stellplätze, Waschküche
Kostenübersicht
Kaltmiete: € 799,00Nebenkosten: € 300,00
Objektdaten Mehrfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 215 m²
bezugsfrei ab: 01-2017
Zimmer: 7
Etagenzahl: 3
Energie & Baujahr
Baujahr: 1950
Energieausweistyp: Bedarfsausweis
Hauptenergieträger: Gas
Heizungsart: Zentral
Endenergiebedarf: 250.00 kWh/m² Jahr
Energieeffizienzklasse:Objektbeschreibung
Hier handelt sich um ein großes Zweifamilienhaus das zum Beispiel mit Oma und Opa, Arbeiten und Wohnen, Teilvermietung möglich, oder als Großfamilienhaus genutzt werden kann. Das Ursprungsbaujahr war 1936, wobei die Haustechnik aus den Jahren 2000 und 2013 besteht und somit nur geringfügiger Renovierungsstau besteht. Es wurden auch Anbau und Aufstockungsmassnahmen durchgeführt.
Lage
In bekannter ruhiger Lage in einer Seitenstrasse befindet sich dieses große Ein bis Zweifamilienhaus in Neuhofen. Der Ort Neuhofen verfügt über alle notwendigen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Verkehrsanschlüsse, Ärzte und diverse Einkaufsmöglichkeiten.
Sonstige Angaben
Kaufsystem, Zinstief nutzen:
Besonderheit dieses Konzeptes ist, dass Sie diese Immobilie in einem KAUFSYSTEM auch ohne Eigenkapital unterhalb einer Mietzahlung erwerben können. (Entsprechendes Familiennettoeinkommen vong mindestens 3200.-€). Bankangebote liegen vor, kalkulieren Sie wie die Profis!!
Aufgrund des historischen Zinstiefes und steigender Mieten durch Inflation und vorhandenen Wohnungsmangels, ist KAUFEN statt MIETEN langfristig die bessere Alternative, um im Rentenalter den Einkommensverlust bis 50% sowie den hohen Mietkosten zu entfliehen!!.
Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot machen, das Ihnen Ihre Fragen beantwortet, oder eine Entscheidungshilfe bietet.
Terminabstimmung:
Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Gerne können wir nach telefonischer Vereinbarung einen Termin festlegen.
lefon 06237-4042144 oder 0175-3779828.
Über einen Anruf würden wir uns sehr freuen.
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