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Zweifamilienhaus (Erbbaurecht) in Alt-Walsum
Kaufpreis: € 221.200,00
Wohnfläche: ca. 170 m²
Zimmer: 6
Grundstück: ca. 271 m²
Garage/ Stellplatz
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 221.200,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Mehrfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 170 m²
Grundstück: ca. 271 m²
Zimmer: 6
Energie & Baujahr
Baujahr: 2006
Hauptenergieträger: Fernwärme
Heizungsart: Fern
Objektbeschreibung
Im Erd- und Untergeschoss dieser im Jahr 2006 in massiver Bauweise errichteten Immobilie ist eine ca. 90 m² große Wohnung gelegen. Im Untergeschoss befinden sich neben den obligatorischen Kellerräumen zwei Schlafzimmer sowie ein Bad mit Dusche. Im Erdgeschoss befinden sich ein Wohnzimmer mit Zugang zur Gartenterrasse, ein Bad mit Wanne sowie die Küche und ein Abstellraum.
Die zweite Wohnung mit rd. 80 m² Wohnfläche erstreckt sich über das Dachgeschoss und den Spitzboden. Auf der unteren Ebene befinden sich ein Schlafzimmer ein Bad mit Wanne und Dusche, eine Küche, ein Abstellraum sowie ein Wohnzimmer mit Zugang auf einen kleinen Balkon. Im Spitzboden befinden sich ein weiteres Schlafzimmer und ein weiteres Bad mit Dusche. Diese Wohnung ist derzeit vermietet und erwirtschaftet eine Jahresnettokaltmiete i.H.v. 5.028,00 €.
Das im Jahr 2007 eingetragene Erbbaurecht hat eine Laufzeit von 99 Jahren bis Februar 2106. Derzeit beträgt der monatliche Erbbauzins 125,23 EUR.
Lage
Im beliebten Duisburger Stadtteil Alt-Walsum ist diese Immobilie in unmittelbarer Nähe zur Rheinaue Walsum in einem ruhigen Wohngebiet gelegen. Sämtliche Einrichtungen des Gemeinbedarfs, Schulen und Kindergärten sind in der Ortslage von Alt-Walsum bzw. Walsum vorhanden. Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sind in fußläufiger Entfernung vorhanden.
Sonstige Angaben
Zu beachten:
Die Immobilie befindet sich im Zwangsversteigerungsverfahren. Wir sind direkt von der betreibenden Grundschuldgläubigerin mit der Bewerbung des anstehenden Zwangsversteigerungstermins und der Beratung von Bietinteressenten beauftragt. Unser Service steht Ihnen daher kostenfrei zur Verfügung.
Der angegebene Preis beziffert das von der betreibenden Gläubigerin definierte zuschlagsfähige Mindestgebot.
Die Angaben zur Immobilie sind dem zugehörigen, gerichtlichen Verkehrswertgutachten entnommen. Für die Richtigkeit dieser Angaben können wir daher trotz sorgfältiger Bearbeitung keine Gewährleistung übernehmen.
Ein Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung liegt nicht vor. Gemäß § 16 Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) besteht für Gebäude im Bestand im Falle des Verkaufs und bei Vermietung, Verpachtung oder Leasing die Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises. Die Zwangsversteigerung fällt nicht unter die in § 16 EnEV aufgeführten Ausstellungsanlässe. Demzufolge muss im Falle der Zwangsversteigerung ein Energieausweis nicht vorgelegt werden. Die Maßgaben der Energieeinsparverordnung 2014 sind jedoch nach einem Eigentümerwechsel durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung zu beachten. Es wird empfohlen hierzu entsprechende Informationen einzuholen.
Sofern Ihnen die Vorgehensweise bei einem Immobilienerwerb im Wege einer Zwangsversteigerung nicht bekannt sein sollte, sie Zusatzinformationen benötigen oder Sie anderweitige Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.