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Zwei-Zimmer-Wohnung in Holsterhausen 1
Kaufpreis: € 32.000,00
Wohnfläche: ca. 62 m²
Zimmer: 2
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 32.000,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Wohnung
Wohnfläche: ca. 62 m²
Zimmer: 2
Etage: 3
Energie & Baujahr
Baujahr: 1954
Hauptenergieträger: Gas
Heizungsart: Etage
Objektbeschreibung
Es handelt sich um eine rund 62m² große Eigentumswohnung in der dritten Etage (von der Straße aus gesehen 4. OG) eines 1954 wieder aufgebauten Mehrfamilienhauses. Die Wohnung besteht aus zwei Zimmern, Wohnküche mit zusätzlicher Kochnische, Diele, Bad und Loggia. Zudem befindet sich ein zur Wohnung gehöriger, separater Abstellraum im Keller des Hauses.
Gerne übersenden wir Ihnen unser ausführliches Exposé zur Immobilie auf Anfrage. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit der Angabe vollständiger Kontaktdaten bearbeiten werden.
Lage
Das Objekt befindet sich in gesuchter und zentrumsnaher Lage in Essen-Holsterhausen. Hier bietet sich Ihnen ein ausgewogenes Freizeit- und Erholungsprogramm.
Sonstige Angaben
Die Immobilie kann im Wege der anstehenden Zwangsversteigerung vor dem Amtsgericht erworben werden. Der Erwerb ist provisionsfrei. Gerne betreuen wir Sie vor wie während des Verfahrens.
Zum 'Kaufpreis':
Der Erwerb der Immobilie im Zwangsversteigerungsverfahren ist provisionsfrei für den Käufer. Einen feststehenden Kaufpreis gibt es dabei nicht. Den Zuschlag im Zwangsversteigerungstermin erhält Derjenige, der das höchste Gebot abgibt, sofern dieses den Vorgaben des ZVG entspricht und die betreibende Gläubigerin zustimmt. Diese Zustimmung wird voraussichtlich erteilt, wenn das Gebot mindestens dem unter 'Kaufpreis' genannten Betrag entspricht.
Auf den Verlauf der Bietstunde und die Durchführung des Zwangsversteigerungstermins kann von unserer Seite kein Einfluss genommen werden.
Zur Herkunft unserer Informationen:
Unsere Angebote basieren auf uns erteilten Informationen des Auftraggebers oder von Dritten. Eine Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Angaben kann von uns nicht übernommen werden. Sie wurden von uns nicht überprüft, so dass wir für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen können.
Zum Energieausweis:
Die Immobilie befindet sich im Zwangsversteigerungsverfahren. Der Eigentumsübergang kann nur im Wege der Zwangsversteigerung erfolgen.
Nach § 16 Abs. 2 Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung vorzulegen.
Hieraus ergibt sich, dass die sog. Fälle des Eigentumserwerbs kraft eines Hoheitsaktes wie in einem Zwangsversteigerungsverfahren nicht erfasst sind. Hieran ändert sich in der neuen EnEV 2014 nichts.(i.A. Petra Eich, BMUB, Referat B I 4 in Bonn)
Vor diesem Hintergrund liegt uns für das Objekt kein Energieausweis vor.
Aussattung:
Wir führen einige Details an:
Gasetagenheizung
Kunststofffenster mit Isolierverglasung
Loggia
Separater Kellerraum