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Zwei Wohnungen zum Preis von einer!
Kaufpreis: € 16.000,00
Wohnfläche: ca. 82 m²
Zimmer: 3
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 16.000,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Wohnung
Wohnfläche: ca. 82 m²
Zimmer: 3
Energie & Baujahr
Baujahr: 1991
Objektbeschreibung
Die hier zum Angebot stehenden Eigentumswohnungen befinden sich in einer 1991 in Massivbauweise erbauten Wohnanlage. Das dreigeschossige Mehrfamilienhaus verfügt neben einem Keller auch über ausgebaute Eigentumswohnungen im Dachgeschoss. Zu den Wohnungen gehören jeweils sowohl ein Kellerraum als auch ein Tiefgaragenstellplatz.
Weitere Informationen zu den Immobilien übersenden wir Ihnen gerne auf Anfrage in unserem ausführlichen Exposé. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit der Angabe vollständiger Kontaktdaten bearbeiten werden.
Ausstattungsbeschreibung
Wir führen einige Details an:
Isolierverglaste Kunststofffenster
Fernwärme
Jeweils ein Kellerraum
Balkon (ETW 135)
Separates WC (ETW 67)
Jeweils ein Tiefgaragenstellplatz
Lage
Inmitten des Ruhrgebiets befindet sich die Stadt Duisburg angrenzend an die Städte Essen, Krefeld und Düsseldorf. Im Süden der Stadt ist der Stadtteil Rheinhausen gelegen. Dieser wird westlich vom Rhein und südlich von der Landeshauptstadt Düsseldorf eingegrenzt. Obwohl das Stadtzentrum von Duisburg ca. 7 km von den Wohnungen entfernt liegt, müssen Sie auf nichts verzichten. Jegliche Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie Schulen und Ärzte befinden sich in fußläufiger Entfernung.
Sonstige Angaben
Das Objekt kann im Wege der anstehenden Zwangsversteigerung vor dem Amtsgericht unter dem amtlich festgelegten Verkehrswert erworben werden. Der Erwerb ist provisionsfrei.
Gerne betreuen wir Sie vor sowie während des Verfahrens.
Zum Energieausweis:
Die Immobilie befindet sich im Zwangsversteigerungsverfahren. Der Eigentumsübergang kann nur im Wege der Zwangsversteigerung erfolgen.
Nach § 16 Abs. 2 Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung vorzulegen.
Hieraus ergibt sich, dass die sog. Fälle des Eigentumserwerbs kraft eines Hoheitsaktes wie in einem Zwangsversteigerungsverfahren nicht erfasst sind. Hieran ändert sich in der neuen EnEV 2014 nichts.(i.A. Petra Eich, BMUB, Referat B I 4 in Bonn)
Vor diesem Hintergrund liegt uns für das Objekt kein Energieausweis vor.
Zum 'Kaufpreis':
Der Erwerb der Immobilie im Zwangsversteigerungsverfahren ist provisionsfrei für den Käufer. Einen feststehenden Kaufpreis gibt es dabei nicht. Den Zuschlag im Zwangsversteigerungstermin erhält Derjenige, der das höchste Gebot abgibt, sofern dieses den Vorgaben des ZVG entspricht und die betreibende Gläubigerin zustimmt. Diese Zustimmung wird voraussichtlich erteilt, wenn das Gebot mindestens dem unter 'Kaufpreis' genannten Betrag entspricht.
Auf den Verlauf der Bietstunde und die Durchführung des Zwangsversteigerungstermins kann von unserer Seite kein Einfluss genommen werden.
Zur Herkunft unserer Informationen:
Unsere Angebote basieren auf uns erteilten Informationen des Auftraggebers oder von Dritten. Eine Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Angaben kann von uns nicht übernommen werden. Sie wurden von uns nicht überprüft, so dass wir für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen können.