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Kaltmiete: € 325,10
Wohnfläche: ca. 62.76 m²
Zimmer: 2
bezugsfrei ab: 10.10.2016
Lift
Kostenübersicht
Kaltmiete: € 325,10Wohnberechtigungsschein erforderlich
Warmmiete: € 518,10
Nebenkosten: € 91,00
Heizkosten: € 102,00
Kaution: € 975,30
Objektdaten Wohnung
Wohnfläche: ca. 62.76 m²
bezugsfrei ab: 10.10.2016
Zimmer: 2
Etage: 3
Energie & Baujahr
Baujahr: 1977
Renovierungsjahr: 1975
Energieausweistyp: Verbrauchsausweis
Hauptenergieträger: Fernwärme
Heizungsart: Zentral
Endenergieverbrauchs-kennwert: 95.00 kWh/m² Jahr Energieeffizienzklasse:
Ausstattungsbeschreibung
Aufzug; Türsprechanlage; Isolierverglasung; Warmwasser zentral (über Heizanlage); Waschmaschinenanschluss; Kellerraum; Zentralheizung; Fernwärme; Rauchwarnmelder; Bodenbelag PVC; Wärmedämmung der obersten Geschossdecke; Balkon;
Lage
In Heidenheim-Mittelrain wohnen Sie in einem ruhigen, familienfreundlichen Wohngebiet. Waldgebiete und Felder umgeben diesen Stadtteil und laden zu ausgiebigen Spaziergängen, Joggingrunden und Radtouren ein. Grundschule und Kindergarten sowie einige Einkaufsmöglichkeiten und das Gemeindezentrum sind fußläufig erreichbar. Die Heidenheimer Innenstadt ist nur wenige Fahrminuten entfernt.
Sonstige Angaben
WBS erforderlich. Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine Bescheinigung, mit der ein Mieter nachweislich berechtigt ist, aufgrund seiner Einkommenshöhe eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Sozialwohnung zu bewohnen. Den Wohnberechtigungsschein erstellt das zuständige Wohnungsamt. Bitte klären Sie hier im Vorfeld ab, ob Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben.
Bei Fragen zu Ihrer Wohnungssuche, wenden Sie sich bitte montags - freitags zwischen 07:00 - 20:00 Uhr und samstags zwischen 08:00 - 16:00 Uhr an folgende Rufnummer: 0234 4147000-01. Unser Kundenservice steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr. Maßgeblich sind die im Mietvertrag geschlossenen Vereinbarungen. Soweit die Grundrissgrafiken Maßangaben und Einrichtungen enthalten, wird auch für diese jegliche Haftung ausgeschlossen. Mietverhandlungen sind ausschließlich über den benannten Ansprechpartner zu führen. Mietpreisänderungen bleiben vorbehalten.
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Stichworte:
Bundesland: Baden-Württemberg