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Wohnungen in zentraler Lage
Kaltmiete: € 1.344,00
Kostenübersicht
Kaltmiete: € 1.344,00Kaution: € 2 Nettomonatsmieten
Objektdaten Wohnung
Etage: 2
Energie & Baujahr
Baujahr: 2014
Energieausweistyp: Bedarfsausweis
Hauptenergieträger: Heizöl
Endenergiebedarf: 126.08 kWh/m² Jahr
Objektbeschreibung
Zur Vermietung stehen zwei Wohnungen in zentraler Lage direkt am Bahnhof in Ingelheim gelegen. Es liegen Planungsvorschläge vor, jedoch können diese Flächen nach Bedarf, individuell nach Absprache gestaltet werden.
Miete: 2. Obergeschoss: € 1.344,- +NK + MwSt
Dachgeschoss : € 812,- +NK + MwSt
2. Obergeschoss:rd. 112,20 m²
Dachgeschoss:rd. 58.50 m²
Lage
Standort :
Ingelheim, Sitz der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, ist eine 25.000 Einwohner zählende Stadt am Rhein. Als die Rotweinstadt gehört Ingelheim am Rhein zum Bundesland Rheinland-Pfalz und zum Landkreis Mainz-Bingen im Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße. Ingelheim ist an das dichte Autobahnnetz des Rhein-Main-Gebietes angeschlossen. Mainz liegt ca. 20km, Wiesbaden ca. 25km und Frankfurt ca.50km entfernt.
Größter Arbeitgeber ist das 1885 gegründete Pharmaunternehmen Boehringer.
Neben der Fa. Boehringer sind in Ingelheim weitere bedeutende Firmen angesiedelt, wie Maehler&Kaege, Bellaforplast, Lynamid, die Fernseh-und Videoproduktion Wagner sowie weitere bekannte Firmen.
Attraktive Einkaufsmöglichkeiten, großzügige Sportanlagen und ein überdurchschnittliches Kulturprogramm machen Ingelheim zu einer Stadt mit hohem Freizeitwert.
Grund- und Hauptschule, Realschule und Gymnasium, sowie eine integrierte Gesamtschule und eine Berufsbildende Schule befinden sich ebenfalls in Ingelheim.
Lage:
Das Wohn-und Geschäftshaus steht in zentraler Lage am Bahnhof in Ingelheim.
Sonstige Angaben
Raumaufteilung:
Es liegen Planungsvorschläge vor, jedoch können diese Flächen nach Bedarf, individuell nach Absprache gestaltet werden.
Wichtig:
Die hier gemachten Angaben beruhen auf Informationen des Vermieters. Zwischenvermietung und Irrtum vorbehalten. Dieses Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt; Weitergabe an Dritte verpflichtet zu Schadensersatz. Macht der Empfänger geltend, dass ihm diese Offerte bereits bekannt sei, so wäre dies innerhalb von 10 Tagen schriftlich nachzuweisen.