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***Wohnhaus mit Traumblick in ruhiger Südlage!***
Kaufpreis: € 220.000,00
Wohnfläche: ca. 140 m²
Zimmer: 6
Grundstück: ca. 1074 m²
Garten/-mitbenutzung, Einbauküche, Garage/ Stellplatz, Waschküche
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 220.000,00
Käuferprovision: 5,95 % inkl. ges. MwSt. = 5 % zzgl. ges. MwSt. vom Kaufpreis (wie in Hessen üblich vom Käufer zu bezahlen)
Objektdaten Einfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 140 m²
Grundstück: ca. 1074 m²
Zimmer: 6
Etagenzahl: 3
Energie & Baujahr
Baujahr: 1978
Energieausweistyp: Bedarfsausweis
Hauptenergieträger: Gas
Heizungsart: Zentral
Endenergiebedarf: 181.90 kWh/m² Jahr
Energieeffizienzklasse:Objektbeschreibung
Den neuen Eigentümer erwartet im Erdgeschoss ein großes Wohn/Esszimmer mit Zugang zum überdachten Süd-Balkon. Von dort aus hat man einen traumhaften Blick auf die schönen Felder des Odenwaldes. Hier kann man sich wunderbar vom Alltagsstress erholen und Kinder können dort noch unbeschwert spielen. Ein Schlafzimmer, ein Windfang, ein Gäste-Duschbad und die Küche befinden sich noch auf diesem Stockwerk.
Im Dachgeschoss befinden sich noch 2 weitere Schlafzimmer eine Galerie und ein Duschbad.
Im Untergeschoss steht ein Hobbyzimmer mit Ausgang zur Terrasse und zum Garten bereit. Ebenfalls befindet sich dort noch ein Gästezimmer, ein Wasch- und Trockenraum sowie der Heizungsraum.
Also absolut für eine Familie die im Grünen wohnen möchte geeignet.
Ausstattungsbeschreibung
Die Fenster sind mit isolierverglasten Kunststoff-Fenstern ausgestattet. Beheizt wird das Haus mit einem Gas-Brennwertheizgerät (aus dem Jahre 2003). Das Gäste-Duschbad stammt aus dem Jahre 1978 und das andere Duschbad aus dem Jahre 2003. Die Böden sind mit Fliesen- und Teppichbodenbelägen ausgelegt.
Das Haus ist in massiver und solider Bauweise gebaut. Im Jahre 2003 erfolgte der Aufbau der beiden Gauben und eine Renovierung des Objektes (Fenster, Heizung, Bad).
Lage
ruhige Wohnlage, am Ende eines Wohngebietes, traumhafte Fernsicht
Sonstige Angaben
Garage, Flüssiggastank (angemietet), Kachelofen
Geldwäschegesetz:
Neue gesetzliche Regelung zum Geldwäschegesetz:
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10, müssen Immobilienmakler die Identität ihrer Kunden feststellen.
Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis ihrer Kunden, die am Kauf einer Immobilie interessiert sind, zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis festzuhalten. Wir bitten Sie daher das Kontaktformular vollständig auszufüllen und bei einer Besichtigung einen gültigen Personalausweis mitzubringen. Vielen Dank.
Bei Fragen zum GwG können Sie gerne unser Büro kontaktieren und einen Infoflyer anfordern.
Außerdem muss der Immobilienmakler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.