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Wohnen im Grünen! Einfamilienhaus in Würzburg-Oberdürrbach
Kaufpreis: € 280.000,00
Wohnfläche: ca. 111 m²
Zimmer: 3
Grundstück: ca. 936 m²
Garten/-mitbenutzung, Garage/ Stellplatz
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 280.000,00
Käuferprovision: 3,57 % inkl. MwSt.Käuferprovision
Objektdaten Einfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 111 m²
Grundstück: ca. 936 m²
Zimmer: 3
Energie & Baujahr
Baujahr: 1963
Energieausweistyp: Bedarfsausweis
Hauptenergieträger: Elektroenergie
Heizungsart: Ofen
Endenergiebedarf: 195.50 kWh/m² Jahr
Energieeffizienzklasse:- Wohnfläche ca. 111 m², 3 Zimmer, zwei Bäder
- großes Grundstück ca. 936 m², schöne Dachterrasse
- renovierungsbedürftig, KP inkl. Garage, zum Bezug frei
Objektbeschreibung
Die herrliche Aussichtslage ins Gründe und die Ruhe zeichnen dieses kleine Einfamilienhaus aus!
Das Haus befindet sich auf einem ca. 936 m² großen Grundstück und verfügt über ca. 111 m² Wohnfläche verteilt auf 3 Zimmer.
Vom Eingangsbereich im Erdgeschoss gelangen Sie direkt in die Küche mit anschließendem Abstellraum. Das Tageslichtbad und das gegenüberliegende, separate WC sind weitere Pluspunkte. Der freundliche Wohnbereich bietet genügend Platz. Außerdem befindet sich auf dieser Ebene auch noch ein Schlafzimmer.
Im Obergeschoss finden Sie ein weiteres, großes Schlafzimmer. Von hier gelangen Sie auch auf die schöne Dachterrasse mit herrlichem Ausblick ins Grüne. Nach getaner Arbeit können Sie dort den Tag ausklingen lassen. Auch über die Wohndiele erreichen Sie die Dachterrasse. Außerdem befindet sich auf dieser Etage ein weiteres Tageslichtbad und ein Abstellraum.
Ein gewisser Renovierungsaufwand ist nötig, um dieses Kleinod vollkommen zu genießen. Die Einzelgarage ist im Kaufpreis enthalten. Die Immobilie ist zum Bezug frei.
Sonstige Angaben
KUNDENINFORMATION FÜR KAUFINTERESSENTEN
Die gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Wenn Sie der Immobilienmakler nach dem Personalausweis fragt...
Sie möchten eine Immobilie kaufen und wenden sich an einen Immobilienmakler. Sie sind verwundert, dass Sie der Immobilienmakler nach Ihrem Personalausweis fragt? Und darüber hinaus noch wissen möchte, wer der wirtschaftlich Berechtigte ist?
Dann erfüllt der Immobilienmakler die Anforderungen des Gesetzgebers gemäß dem Geldwäschegesetz.
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind (§ 3 GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird.
Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren.
Darüber hinaus hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten.
Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlich Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt.
Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG).
Helfen Sie Ihrem Immobilienmakler dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen!
Stichworte:
Anzahl der Badezimmer: 2, Anzahl der separaten WCs: 1, Anzahl Terrassen: 1, Bundesland: Bayern