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"Wohnen & Arbeiten" Wasserburg-Altstadt! Einzigartiges Flair im Erdgeschoß, ruhige und sehr schöne Lage!
Kaufpreis: € 220.000,00
Wohnfläche: ca. 83.54 m²
Parkett
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 220.000,00
Käuferprovision: 3,57% Käufermaklerprovision inkl. MwSt.
Hausgeld: € 189,00Objektdaten Wohnung
Wohnfläche: ca. 83.54 m²
Energie & Baujahr
Baujahr: 2002
Energieausweistyp: Verbrauchsausweis
Hauptenergieträger: Gas
Heizungsart: Zentral
Endenergieverbrauchs-kennwert: 111.00 kWh/m² Jahr
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten
Objektbeschreibung
Diese wunderbaren Räume mit einer Fläche von gut 83 qm liegen im Erdgeschoß eines im Jahr 2002 aufwändig sanierten und umgebauten Stadthauses mit erstklassiger Ausstattung. Derzeit wird die Immobilie als Gewerbe genutzt und ist auch so genehmigt. Laut Aussagen des Verwalters kann jedoch jederzeit eine andere Nutzung erfolgen. Mit dem Bauamt der Stadt Wasserburg ist eine Umnutzung abzustimmen, sollte aber unter Einhaltung der hierfür gängigen Vorschriften möglich sein.
Eine Küche und ein WC sind vorhanden, ein Bad müsste eingebaut werden. Ansonsten sind die Räume offen, hell und freundlich. Daraus könnte eine tolle Stadtwohnung entstehen.
Zum Objekt gehören außerdem noch 5 abschließbare und beleuchtete Schaukästen in der Bauer Schweitzer Passage.Drei davon sind derzeit vermietet, die Mieteinnahme beträgt hierfür € 123,04, also gut € 40,-- pro Schaukasten, d.h. wenn alle so vermietet wären ist das Wohngeld abgedeckt!
Lage
Im Herzen der Wasserburger Altstadt in einer traumhaften Passage mit viel Grün un einem netten Brunnen.
Sonstige Angaben
Raumaufteilung:
Offene Raumgestaltung mit viel Spielraum.
HINWEISE:
Gerne zeige ich Ihnen diese wunderbare Immobilie, welche ich im Makleralleinauftrag betreue. Ich bitte Sie um Verständnis dass ich nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten, Name, Adresse, Telefonnummer bearbeite (§ 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG).
Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert jedoch ohne Gewähr. Irrtum, Zwischenverkauf und/oder Preisänderungen vorbehalten. Verbindlich ist nur der notarielle Kaufvertrag.
Die gesetzlichen Pflichten der Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG werden von mir eingehalten.