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Wohneigentum und Berechtigung in Form von 3 Anteilen an der Forstgenossenschaft Heinsen 1
Kaufpreis: € 43.500,00
Wohnfläche: ca. 163 m²
Zimmer: 8
Grundstück: ca. 396 m²
Stellplätze
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 43.500,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Einfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 163 m²
Grundstück: ca. 396 m²
Zimmer: 8
Energie & Baujahr
Baujahr: 1900
Objektbeschreibung
Bei dem Liegenschaftsangebot handelt es sich um das im Grundbuch von Heinsen Blatt 800 verzeichnete und mit einem Einfamilienwohnhaus bebaute Grundstück der Gemarkung Heinsen, Flur 15, Flurstück 10/5, Gebäude- und Freifläche, Hauptstraße 30 mit einer eingetragenen Grundstücksgröße von 245 qm, dem unbebauten Grundstück der Gemarkung Heinsen, Flur 15, Flurstück 8, Gebäude- und Freifläche, Hauptstraße mit einer eingetragenen Grundstücksgröße von 151 qm (vgl. rote Umrandung in anliegender Liegenschaftskarte) und um 3 Anteile an der Forstgenossenschaft Heinsen.
Der Verkehrswert des Wohngebäudes samt dahinter liegender Gartenfläche wurde von einem Sachverständigen auf ca. 37.700,00 €, der Wert der Anteile an der Forstgenossenschaft auf rd. 25.800,00 € geschätzt.
Das Gebäude "Hauptstraße 30 in 37649 Heinsen" steht seit mehreren Monaten unbeheizt leer und weist eine Vielzahl von Bauschäden und Baumängeln auf.
Nicht abschließende Darstellung:
* Feuchtigkeitsschäden
* Feuchtigkeit im Kellergeschoss (KG) an verschiedenen Stellen
* Aufsteigende Feuchtigkeit im Mauerwerk Erdgeschoss (EG) an
verscheidenen Stellen
* Wasserschaden in der Waschküche
Der bauliche Zustand ist befriedigend bis mangelhaft. Es besteht umfangreicher Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungsbedarf.
Die Feststellungen über den Zustand der Liegenschaft beruhen auf Inaugenscheinnahme, eingehende Untersuchungen auf versteckte Baumängel bzw. Bauschäden, auf Verwendung gesundheitsschädigender Baumaterialien sowie eingehende Bodenuntersuchungen auf Kontamination wurden nicht durchgeführt.
Eine Funktionsprüfung der technischen Einrichtungen (Heizung, Wasser, Elektro etc.) oder sonstigen Einrichtungen wurde nicht vorgenommen.
3 Anteilen an der Forstgenossenschaft Heinsen:
Bei der Forstgenossenschaft Heinsen handelt es sich um eine ideelle Genossenschaft, d.h. der einzelne Anteilseigentümer hat kein direktes Zugriffsrecht. Es gilt die Satzung der Forstgenossenschaft Heinsen vom 02.04.1996. Danach kann Anteilseigentümer nur werden, wer Eigentümer eines Wohnhausgrundstücks in der Gemeinde Heinsen ist. Mit diesem Liegenschaftsangebot werden zusammen mit den beiden vorgenannten Flurstücken 3 von insgesamt 418 Anteilen an der Forstgenossenschaft Heinsen angeboten.
Das Gebiet der Forstgenossenschaft liegt weitgehend arrondiert ca. 4 km nordwestlich von Holzminden und ist gekennzeichnet durch vorratsreiche Buchenbestände verschiedener Altersklassen mit Mischbaumarten. Daneben kommen Nadelholzbestände vor. Das Altersklassenverhältnis ist annähernd ausgeglichen mit einem Schwerpunkt bei den 80 bis 100-jährigen Beständen.
Ausstattungsbeschreibung
Das freistehende zweigeschossige Einfamilienwohnhaus mit Kellergeschoss wurde vermutlich um das Jahr 1900 errichtet und im Jahr 1964 leicht renoviert. Bei dem Wohnhaus handelt es sich um ein zur Hauptstraße giebelständiges Fachwerkgebäude, die ehemalige Nutzung wird nach Aktenlage mit Wohnen und Sattlerei angegeben, wobei die Räumlichkeiten zuletzt nur noch von einer Person als Wohnung genutzt wurden und die im hinteren Gebäudeteil befindlichen werkstattähnlichen Räume augenscheinlich längere Zeit nicht genutzt wurden.
Das hinter dem Einfamilienhaus gelegene unbebaute Grundstück (Flur 15, Flurstück 8) befindet sich hinter dem Nachbargebäude Hauptstraße 32 und ist nur als Garten nutzbar. Das Grundstück verfügt über keine eigene Zuwegung und ist nur über das benachbarte Grundstück Flur 15 Flurstück 9 (vgl. anl. Liegenschaftskarte) zu erreichen. Ein Wegerecht (Dienstbarkeit) besteht nicht und ist bei Bedarf durch den Erwerber zu vereinbaren.
Die Beheizung des Gebäudes erfolgte zuletzt über elektrische Nachtspreicherheizungen, Einzelöfen und über einen elektrischen Heizstrahler (Bad); die Warmwasserversorgung erfolgte über elektrische Durchlauferhitzer.
Lage
Die Liegenschaft "Hauptstraße 30 in 37649 Heinsen" befindet sich in der Ortsmitte der ca. 800 Einwohner zählenden Gemeinde Heinsen, die nächstgelegene größere Stadt Holzminden ist ca. 10 km entfernt.
Sonstige Angaben
Mitverkauft werden das im Objekt befindliche Mobiliar, der Hausrat und alle auf dem Grundstück befindlichen sonstigen Gegenstände, ausgenommen nur solche Gegenstände und Einrichtungen, welche dritten Personen gehören.
Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.
Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen ein Verkauf erfolgt.
Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.
Alle Angaben nach bestem Wissen, Irrtum vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorabinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell beurkundete Grundstückskaufvertrag.
Das Land Niedersachsen übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Stichworte:
Bundesland: Niedersachsen, modernisiert: 1964