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Wohn- oder Urlaubsimmobilie! Einfamilienhaus in Ruhiglage auf der Urlaubsinsel Rügen *OHNE PROV.* 1
Kaufpreis: € 74.000,00
Wohnfläche: ca. 225 m²
Zimmer: 6
Grundstück: ca. 617 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 74.000,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Einfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 225 m²
Grundstück: ca. 617 m²
Zimmer: 6
Objektbeschreibung
Das ca. 617 m² große Grundstück ist mit einem eingeschossigen Wohnhaus bebaut, das vermutlich in den 1930er Jahren errichtet und in den 1990er Jahren teilmodernisiert wurde. Das Wohnhaus ist in eine ca. 175 m² große Hauptwohnung (Erd- und Dachgeschoss mit 5 Zimmern, Küche, Bad und WC) sowie eine ca. 50 m² große Einliegerwohnung (1 Zimmer, Küche und Bad) aufgeteilt. Eine räumliche Trennung zwischen den beiden Wohnungen ist nicht vorhanden. Die Beheizung erfolgt zentral über Öl. Auf dem Grundstück befindet sich weiterhin ein massives Nebengebäude.
Lage
Altenkirchen ist eine Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Rügen auf der zu Rügen gehörenden Halbinsel Wittow. Die Gemeinde liegt im Norden der Insel, zwischen der Bucht Tromper Wiek und der offenen Ostsee. Das berühmte Kap Arkona ist in ca. 6 km erreichbar. Die Immobilie befindet sich ca. 2,5 km nordöstlich der Ortschaft Altenkirchen in der kleinen Siedlung Zühlitz. Abgesehen von dem unmittelbar angebauten Nachbarhaus handelt es sich um eine Alleinlage.
Sonstige Angaben
Die Immobilie wird im Rahmen einer Zwangsversteigerung angeboten. Der im Gutachten festgestellte Verkehrswert beläuft sich auf 83.000 €. Ein Erwerb ist im Versteigerungsverfahren vorbehaltlich höherer Gebote voraussichtlich ab 74.000 € provisionsfrei möglich.
Für Fragen rund um das Thema Zwangsversteigerung stehe ich Ihnen telefonisch jederzeit gerne zur Verfügung.
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass alle Informationen zu diesem Objekt von dritter Hand eingeholt wurden und das Immobilienbüro Feldt keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen kann.
Hinweis: Bei einer Zwangsversteigerung entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach § 16 EnEV.
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