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Wohlfühlen auf 85 m² in Veenhusen!
Kaltmiete: € 450,00
Wohnfläche: ca. 85 m²
Zimmer: 3
bezugsfrei ab: 01.10.2016
Einbauküche
Kostenübersicht
Kaltmiete: € 450,00Nebenkosten: € 70,00
Kaution: € 900,00
Objektdaten Wohnung
Wohnfläche: ca. 85 m²
bezugsfrei ab: 01.10.2016
Zimmer: 3
Energie & Baujahr
Baujahr: 1994
Hauptenergieträger: Gas
Heizungsart: Zentral
Objektbeschreibung
Diese ansprechende Wohnung befindet sich in einem Zweifamilienhauses in einer zentralen Wohnlage in Veenhusen.
Die gesamte Wohnfläche der Wohnung beträgt ca. 85 m² und kann ab dem 01.10.2016 bezogen werden.
Das Erdgeschoss verfügt über ein großes Wohnzimmer mit Zugang zum Garten, eine Küche mit Einbauküche, ein Gäste-WC und einen geräumigen Eingangsbereich.
Im Obergeschoss befinden sich zwei Schlafräume, ein Abstellraum, ein Badezimmer und ein Flur. Das helle, freundliche Badezimmer wurde vor ca. einem Jahr erneuert und ist mit einer Dusche, einer Eckbadewanne, einem großen Dachfenster, einem WC und Badmöbeln ausgestattet. Die Räume sind pflegeleicht mit Bodenfliesen und Laminatböden ausgestattet. Die Einbauküche wird ohne Mehrkosten mit vermietet (außer der Geschirrspüler). Die Versorgungsleitungen beider Einheiten sind getrennt angelegt. Ebenfalls ist der Garten getrennt angelegt, sodass jede Partei über einen eigenen größzugigen Gartenbereich verfügt.
Weiterhin wird ein Gerätehaus im Garten und ein Stellplatz mit vermietet. Die Wohnung befindet sich in einem sehr gepflegten Allgemeinzustand.
Die Kaltmiete beträgt 450,00 €. Für die allgemeinen umlagefähigen Nebenkosten entfällt eine Vorauszahlung von 70,00 €. Der Strom- und Gasverbrauch wird direkt an das jeweilige Versorgungsunternehmen gezahlt.
Für den Mieter entsteht eine einmalige Servicegebühr in Höhe von 295,00 € inkl. 19 % MwSt. für die Übergabe der Räumlichkeiten, die Erstellung eines Übergabeprotokolls und die Ummeldung der Zählerdaten.
Ausstattungsbeschreibung
Badezimmer mit Wanne und Dusche / Bodenerwärmung in der Küche und im Badezimmer / Einbauküche vorhanden / pflegeleichte Bodenbeläge / separater Hauseingang / getrennte Versorgungsleitungen / eigener Garten / PKW-Stellplatz
Lage
Das Zweifamilienhaus befindet sich in Veenhusen, einem Ortsteil der Gemeinde Moormerland. Verschiedene Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten, Grundschulen, weiterführende Schulen, Ärzte, eine Anbindung an die A 28/31, etc. sind schnell zu erreichen. Auch die Stadt Leer ist nur wenige Kilometer entfernt.
Sonstige Angaben
Baujahr: 1994
Heizungsart: Zentralheizung
Befeuerung/Energieträger: Erdgas leicht
Energieausweistyp: Verbrauchsausweis
Energiekennwert: 183 kWh/(m²*a)
Energie mit Warmwasser: Ja
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag (Maklervertrag für die Vermittlung der Immobilie) zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.