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Wochenendhausgrundstück in Veldershof
Preis: auf Anfrage
Grundstücksfläche: ca. 1344 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: auf Anfrage
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 1344 m²
Lage
FINr. 58/5 Gemarkung Veldershof. Nähe Veldershof im südlichen Bereich des Wochenendgebietes.
Das Grundstück ist über die unbefestigte Straße Akeleiweg im südlichen Teil des
Wochenendgebietes zu erreichen. Eine Versorgung mit Strom (N-ERGIE) und Wasser (StWL Städtische Werke Lauf GmbH) ist im Wochenendgebiet vorhanden
Ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz ist nicht möglich.
Sonstige Angaben
Wochenendhausgrundstück:
Grundstück zur Freizeitnutzung und Bebauung mit einem Wochenendhaus. Planungs- u. Baurecht
Bebauungsplan Nr. 5 Wochenendhausgebiet Veldershof
Der Bebauungsplan sieht vor, dass innerhalb der Bauflächen des
räumlichen Geltungsbereiches ausschließlich Wochenendhäuser als
Einzelhäuser zulässig sind.
Das Maß der baulichen Nutzung darf je Baugrundstück maximal 40 m²
Grundfläche betragen. Nicht angerechnet werden hierzu z.B. Freitreppen, Kellerlichtschächte oder nicht überdachte Freisitze und offene Terrassen.
Im Bebauungsplan sind darüber hinaus noch weitere Regelungen (z.B. äußere Gestaltung und Einfriedung) enthalten. Nähere Einzelheiten zum Bebauungsplan erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Kaufpreis und Kaufvertrag:
Die Stadt Lauf a.d. Pegnitz verkauft dieses Objekt gegen Höchstgebot.
Kaufinteressenten werden gebeten, ihr schriftliches Kaufangebot (bitte im verschlossenen Umschlag) an die Stadt Lauf a.d. Pegnitz, Fachbereich 4 Liegenschaften-,
Urlasstrasse 22, 91207 Lauf a. d. Pegnitz, zu richten. Die Stadt Lauf a.d. Pegnitz behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen.
Eine Besichtigung des Kaufgegenstandes vor Ort ist ohne Beteiligung des Verkäufers nur von der öffentlichen Verkehrsfläche aus möglich, da das Grundstück derzeit noch verpachtet ist.
Das Grundstück wird verkauft, wie es steht und liegt, das heißt, für Zustand und Nutzbarkeit wird keine Gewähr übernommen. Sämtliche mit der Urkunde und ihrem Vollzug zusammenhängenden Kosten (Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer etc.) trägt der Käufer.
Hinweis:
Die Stadt Lauf a.d. Pegnitz ist nicht verpflichtet, dem höchsten Angebot oder irgendeinem Gebot eine Zusage zu erteilen. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass seitens der Stadt Lauf a.d. Pegnitz als Verkäufer im Erfolgsfall keine Maklerprovision entrichtet und im Falle des Verkaufs keine Auskünfte über den Erwerber erteilt werden.
Kontakt:
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt Lauf a.d. Pegnitz, Fachbereich 4
Liegenschaften-, Herrn Kurzendörfer, Rathaus, Zimmer Nr. 216, Telefon 09123-184-161; E-Mail: [email protected]: www.lauf.de.
Anmerkung:
Der Inhalt dieses Exposes wurde mit Sorgfalt zusammengestellt. Eine Haftung wegen unrichtiger oder unvollständiger Prospektangaben gegenüber dem Erwerber erfolgt nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt; dies gilt auch für die Verletzung evtl. Aufklärungs- oder Hinweispflichten.