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Werkhalle mit Kranbahn, Büro- und Sozialflächen auf entwicklungsfähigem Grundstück in Stuhr
Preis: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Nutzfläche: ca. 530 m²
Kostenübersicht
Preis: auf Anfrage
Käuferprovision: 5.95 % inkl. MwSt.
Objektdaten Halle/ Produktionsfläche
Grundstück: ca. 2000 m²
Energie & Baujahr
Baujahr: 1986
Objektbeschreibung
Werkhalle mit Büro-und Sozialrakt zur Größe von insgesamt ca. 530 m², Baujahr 1986 (1996 modernisiert, Dachdämmung in 2003 ausgeführt), Stahlskelett-Hallengebäude mit Trapezblech und Industrieverglasung, Zwischenwände mit KS bzw. Leichtbauwände aus- gefacht, Decken in Sandwich-Paneeleausführung, Satteldach, Kunststofffenster im Büro- bereich, 1 elektrisch betriebenes Rolltor ca. 4,5 x 4,0 m, Gasgebläse-Heizung in der Halle, Beheizung des Büro- und Sozialtraktes über Gastherme, Industriefußboden mit entsprechender Belastbarkeit, Wärme- und Schallschutz im üblichen Baujahres-Standard, Kranbahn 2,0 to, eine Erweiterung der Halle ist möglich. Grundstückgröße ca. 2.000 m². Hoffläche gepflastert mit Verbundsteinen.
Für den Bereich des Grundstücks existiert kein Bebauungsplan, eine Bebauung ist
zulässig nach § 34 Bundesbaugesetz (BauGB).
Lage
Das Objekt befindet sich im Ortsteil Fahrenhorst und liegt quasi im Sichtbereicht der B51. Bis zur Autobahn A1 - AS Brinkum sind es nur 12 Km und bis zur AS Groß Macken- stedt nur 8 Km. Die Haltestelle des ÖPNV befindet sich in unmittelbarer Nähe an der B 51.
Sonstige Angaben
Objekt kann alternativ auch angemietet werden! Mietpreis auf Anfrage!
Gemäß Verpflichtung nach der ab 01. Mai 2014 gültigen, geänderten Energiesparverordnung (EnEV 2014) zur Veröffentlichung der energetischen Kennwerte aus den Energieausweisen in Immobilieninseraten und Exposés habe ich die entsprechenden Informationen beim Verkäufer angefordert. Diese liegen mir allerdings bisher noch nicht vor.
Die hier eingestellten Flächendefinitionen sind mit größter Sorgfalt recherchiert, erheben jedoch nicht den Anspruch auf Alleingültigkeit und werden lediglich unverbindlich zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt.
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GELDWÄSCHE: Als Immobilienmakler bin ich nach den Paragrafen 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäfts-beziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass ich die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalte beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Stichworte:
Hallenhöhe: 5,00 m, Bundesland: Niedersachsen, 1 Etagen, modernisiert