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Wasserburg beste Altstadtlage - Variabler Laden mit einzigartigem Flair ab 90 qm Verkaufsfläche + OG zusätzlich möglich
Kaltmiete: € 900,00
Immobilientyp: Ladenlokal/ Einzelhandel
Kostenübersicht
Kaltmiete: € 900,00
Mieterprovision: 1,19 Kaltmieten Mietermaklerprovision inkl. MwSt. aus der tatsächlichen Miete
Nebenkosten: € 150,00
Energie & Baujahr
Hauptenergieträger: Öl
Heizungsart: Ofen
Objektbeschreibung
Historischer Altstadtladen in einem denkmalgeschützen Wohn- und Geschäftshaus. Das Ladenlokal wurde zuletzt als Trachtenmoden- und Stoffladen geführt und hat eine 225- jährige Tradition in Wasserburg.
Daher ist die momentane Ausstattung und der Zustand aus diesen Umständen heraus zu betrachten. Wie der Laden künftig aussehen wird, ist noch offen bzw. hängt vom neuen Mieter ab. Insofern versteht sich der Ansatz von Fläche und Kaltmiete als erste Basis für weitere Verhandlungen. Möglich wäre es auch die wunderbare alte Betriebsausstattung in das neue Geschäft zu integrieren. Alles Weitere ist Verhandlungssache.
Lage
Im Herzen der Wasserburger Altstadt, beste 1-a-Lage unter den Arkaden.
Sonstige Angaben
Raumaufteilung:
Die Fläche im Erdgeschoß umfasst ca. 90 qm, dazu gehören zwei große begehbare Schaufenster und eine große Schaufensteranlage im Eingangsbereich neben dem Laden. Eine Treppe führt in das erste Obergschoß. Diese Treppe kann entweder entfernt werden oder aber bestehen bleiben, falls die Fläche im 1. OG zusätzlich gewünscht wird.
Das erste OG umfasst ungefähr 100 qm, aufgeteilt in diverse Haupt- und Nebenräume. Es könnte komplett oder auch nur teilweise dazu gehören.
HINWEISE:
Gerne zeige ich Ihnen diese Immobilie, welche ich im Makleralleinauftrag betreue. Ich bitte Sie um Verständnis dass ich nur schriftliche Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten, Name, Adresse, Telefonnummer bearbeite (§ 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG). Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert jedoch ohne Gewähr. Irrtum, Zwischenvermietung und/oder Preisänderungen vorbehalten. Verbindlich ist nur der schriftliche Mietvertrag. Die gesetzlichen Pflichten der Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG werden von mir eingehalten.