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vollmöbliertes Ein-Zimmer-Appartement im Dachgeschoss in Aurachtal-Falkendorf 1
Kaltmiete: € 280,00
Wohnfläche: ca. 45 m²
Zimmer: 1
bezugsfrei ab: 01.06.2016
Kostenübersicht
Kaltmiete: € 280,00Nebenkosten: € 75,00
Kaution: € 560,00
Objektdaten Wohnung
Wohnfläche: ca. 45 m²
bezugsfrei ab: 01.06.2016
Zimmer: 1
Energie & Baujahr
Baujahr: 1992
Energieausweistyp: Bedarfsausweis
Hauptenergieträger: Öl
Heizungsart: Zentral
Endenergiebedarf: 170.30 kWh/m² Jahr
Energieeffizienzklasse:Ausstattungsbeschreibung
Wohn-/Schlafbereich sowie Kochbereich mit Essecke und Küchenzeile
Abstellraum
Duschbad mit Waschmaschinenanschluss und Fenster
sonstiges:
Ölzentralheizung
1 Kfz- Stellplatz kann angemietet werden (15 EUR)
In der Wohnung sind keine Haustiere erlaubt und es darf nicht geraucht werden.
Lage
Das Appartement befindet sich in einem Zweifamilienhaus im Dachgeschoss in Aurachtal-Falkendorf ca. 2 km von Herzogenaurach entfernt.
Sonstige Angaben
Baujahr:
1992
Heizungsart:
Ölzentralheizung
Allgem.Geschäftsbed.:
Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen werden zusammen mit der Objektbeschreibung Bestandteil der beiderseitigen Vereinbarungen
1. Wir versichern, dass wir vom Eigentümer oder einem berechtigten Dritten befugt sind, das Objekt zu den genannten umseitigen Bedingungen anzubieten. Sämtliche Objektangaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir sind selbstverständlich um richtige und vollständige Angaben bemüht, können jedoch für die Angaben des Eigentümers keine Haftung übernehmen. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung bzw. Vermietung und Verpachtung sowie Irrtum bleiben vorbehalten.
2. Ist dem Interessenten die Verfügbarkeit des nachgewiesenen oder vermittelten Objektes bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen. Tut er dies nicht und lässt er sich unsere Maklerdienste weiter gefallen, so macht er sich schadenersatzpflichtig, sofern damit unser Provisionsanspruch vereitelt wird. Erhält der Interessent durch unsere Tätigkeit zusätzliche Informationen im Hinblick auf da Objekt und kommt dadurch ein Vertragsabschluß zustande, so wird die Provisionsverpflichtung auch bei Vorkenntnis ausgelöst.
3. Die von uns gemachten Nachweise sind ausschließlich für den umseitig genannten Interessenten bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung begründet eine Provisionspflicht zu Lasten des Interessenten, sofern unser Angebot durch den Dritten verwertet wird.
4. Kommt es durch unsere Tätigkeit, Vermittlung oder Nachweis zu einem Vertragsabschluß, so ist an uns eine Provision zu zahlen. Dies gilt auch für den Fall, dass unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird. Insbesondere schaden unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art nicht und erhalten den Provisionsanspruch aufrecht. Dies gilt z.B. für die Vereinbarung eines Leasing- oder Mietvertrages anstelle eines Pachtvertrages, eine Erbpachtrechtsvereinbarung anstelle eine Kaufvertrages, einem Teilerwerb anstelle des Kaufes der angebotenen Gesamteinheit oder eine Gesellschaftsgründung bzw. einem Gesellschaftszusammenschluss anstelle eines reinen Objektkaufvertrages. Dies gilt selbstverständlich auch für Umgehungsgeschäfte zur Vereitelung des Provisionsanspruchs.
5.1 Die Provision beträgt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, 3% (zuzügl. gesetzl. MWSt) vom Kauf-/Verkaufspreis, Kaufpreis der Gesellschaftsanteile, Einlage bei Gesellschaftsgründung etc.
5.2 Die Provision bei Abschluss eines Erbbauvertrages beträgt 3% (zuzügl. gesetzl. MWSt) aus dem 10-Jahres-Erbbauzins.
5.3 Die Provision bei Vermietung beträgt 2 Monatsmieten (zuzügl. gesetzl. MWSt) zu Lasten des Mieters. Für die Vermietung von gewerblichen Objekten mit einer Mietlaufzeit von über 5 Jahren beträgt die Povision 3% (zuzügl. gesetzl. MWSt) aus einer 10-Jahresmiete. Optionsvereinbarungen werden der Laufzeit hinzu-gerechnet.
5.4 Bei Übernahme von Unternehmen, bei Firmenverkäufen, bei Übernahme von Waren und Einrichtungs-gegenständen etc. sowie bei Zahlungen von Ablösebeträgen an Unternehmensverkäufer, Eigentümer oder Vermieter beträgt die Provision 3% (zuzügl. gesetzl. MWSt) aus der vereinbarten Summe. Diese Provisions-pflicht bezieht sich ausschließlich auf die Vermittlung von gewerblichen Objekten.
5.5 Bei Bestellung eines Vorkaufsrechtes beträgt die Provision 1% (zuzügl. gesetzl. MWSt) vom Verkaufswert des Grundbesitzes.
5.6 Alle genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
6. Unser Povisionsanspruch verbleibt auch für den Fall, dass ein wirksam abgeschlossener Hauptvertrag zwischen den Vertragspartnern einvernehmlich aufgehoben wird.
Schließt der Interessent trotz Nachweis das Hauptgeschäft nicht ab, ohne dass dies von uns zu vertreten wäre, so sind wir berechtigt, den konkret entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Dies betrifft in erster Linie Insertionskosten, Wegekosten, sowie alle sonstigen Auslagen, die wir im Zusammenhang mit dem gescheiterten Vertrag hatten, namentlich Telefonkosten, Kosten eines beigezogenen Sachverständigen etc.
7. Wir behalten uns ausdrücklich ein Tätigwerden für den anderen Vertragsteil vor. Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind wir für unbestimmte zeit beauftragt. Ein Widerruf kann nur schriftlich erfolgen.
8. Die teilweise Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die vorliegende Vereinbarung.
9. Unter Kaufleuten gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand unser Firmensitz. Ansonsten gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Regelungen.