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Vielfältig nutzbar: Wohnen und Arbeiten in Grevesmühlen *PROVISIONSFREI*
Kaufpreis: € 80.000,00
Wohnfläche: ca. 130 m²
Zimmer: 5
Grundstück: ca. 281 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 80.000,00
Käuferprovision: Nein
Objektdaten Einfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 130 m²
Grundstück: ca. 281 m²
Zimmer: 5
Energie & Baujahr
Baujahr: 1900
Objektbeschreibung
Das ca. 281 m² große Grundstück ist mit einem zweigeschossigen Wohnhaus sowie einem zweigeschossigen gewerblich genutzten Anbau bebaut. Das Wohnhaus wurde um 1900 erreichtet, 1965 aufgestockt und ausgebaut und 1992 um den gewerblichen Anbau erweitert. Die Gewerbefläche wurde zuletzt als Bäckerei genutzt. Die Wohnfläche beträgt ca. 130 m², die Nutzfläche im gewerblichen Teil beträgt ca. 202 m².
Lage
Grevesmühlen ist eine Stadt im Landkreis Nordwestmecklenburg im Nordwesten des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern. Nur ca. 15 km von der Ostsee entfernt liegt Grevesmühlen ca. 25 km westlich von Wismar, ca. 30 km nordwestlich von Schwerin und ca. 50 km östlich von Lübeck. Verkehrsmäßig ist die Stadt sehr gut über die Bundesstraße B 105 erschlossen. Die Autobahn A 20 ist in nur ca. 5 km erreichbar. Grevesmühlen bildet eines der 18 Mittelzentren des Bundeslandes und verfügt damit über alle wichtigen Versorgungseinrichtungen und Dienstleistungsbetriebe. Die Immobilie befindet sich im nordöstlichen Stadtzentrum von Grevesmühlen, ca. 300 m vom Marktplatz bzw. Rathaus entfernt.
Sonstige Angaben
Die Immobilie wird im Rahmen einer Zwangsversteigerung angeboten. Der im Gutachten festgestellte Verkehrswert beläuft sich auf 184.000 €. Ein Erwerb ist im Versteigerungsverfahren vorbehaltlich höherer Gebote voraussichtlich ab 80.000 € provisionsfrei möglich.
Für Fragen rund um das Thema Zwangsversteigerung stehe ich Ihnen telefonisch jederzeit gerne zur Verfügung.
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass alle Informationen zu diesem Objekt von dritter Hand eingeholt wurden und das Immobilienbüro Feldt keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen kann.
Hinweis: Bei einer Zwangsversteigerung entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach § 16 EnEV.
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