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vermietete Eigentumswohnung zum 14-fachen provisionsfrei zu verkaufen 1
Kaufpreis: € 31.920,00
Wohnfläche: ca. 30.94 m²
Zimmer: 1
Parkett, Stellplätze
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 31.920,00
Käuferprovision: keine Angabe
Hausgeld: € 1.871,04Objektdaten Wohnung
Wohnfläche: ca. 30.94 m²
Zimmer: 1
Etage: 2
Energie & Baujahr
Baujahr: 1938
Hauptenergieträger: Fernwärme
Heizungsart: Zentral
Objektbeschreibung
Die zu verkaufende Eigentumswohnung befindet sich im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses mit 12 Wohneinheiten aus dem Baujahr 1938/1939. Das Objekt wurde 2003/2004 saniert. Das Verkaufsobjekt wurde im Zuge des Dachgeschossausbaus während der Sanierung errichtet. Alle 12 Wohneinheiten in dem Mehrfamilienhaus werden als Kapitalanlage genutzt und sind vermietet.
Ausstattungsbeschreibung
Das Verkaufsobjekt wurde mit buchefarbenem Stabparkett, hellen isolierverglasten Holzsprossenfenstern sowie mit Fliesenboden ausgestattet. Moderne Akzente wurden in der Wohnung durch die Deckenspots in Küche, Bad und Flur sowie die farbigen diagonal verlegten Bodenfliesen im Bad geschaffen. Das große Tageslichtbad ist mit einer Badewanne und einem WM Anschluss ausgestattet.
Lage
Die 1 Zimmer Wohnung befindet sich in Taucha, ca. 10 km vor der Metropole Leipzig. In den vergangenen 10 Jahren wurde die umliegende Infrastruktur weiter ausgebaut, so dass fußläufig Einkaufsmöglichkeiten sowie Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel zu erreichen sind. Der Autobahnanschluss ermöglicht eine schnelle Verbindung nach Leipzig oder in Richtung Dresden.
Sonstige Angaben
Nutzung des Apartements:
Das 1 Zimmer Apartement ist seit Errichtung / Sanierung im Jahr 2004 vermietet. Die aktuelle jährliche Kaltmieteinnahme beträgt ca. 2.220,00 €. Eine Eigennutzung der Eigentumswohnung müsste rechtlich geprüft werden.
besondere Hinweise:
Vom Käufer zu übernehmen und zu dulden ist eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit für die gewerbliche Wärmelieferung zu Gunsten des Wärmelieferanten. Der mit der Eigentümergemeinschaft abgeschlossene Wärmelieferungsvertrag ist ausdrücklich zu dulden.