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Verkaufsgrundstück mit Doppelhaushälfte in Düren
Kaufpreis: € 70.000,00
Wohnfläche: ca. 98 m²
Zimmer: 5
Grundstück: ca. 200 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 70.000,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Doppelhaushälfte
Wohnfläche: ca. 98 m²
Grundstück: ca. 200 m²
Zimmer: 5
Energie & Baujahr
Baujahr: 1954(1938)
Energieausweistyp: Bedarfsausweis
Endenergiebedarf: 383.00 kWh/m² Jahr
Objektbeschreibung
Bei dem Verkaufsobjekt handelt es sich um eine ca. 200 m² große Teilfläche des Flurstücks 59/1, der Flur 29, Gemarkung Düren. Die Teilfläche ist mit einer Doppelhaushälfte bebaut.
Das rechteckig geschnittene Grundstück folgt im Nord/Osten dem Verlauf der Lessingstraße.
Die größte Ausdehnung liegt in Ost/West Richtung und beträgt dort ca. 20 m. In Nord/Süd
Richtung ergeben sich ca. 10 m. Die bebaute Grundfläche beträgt ca. 70 m². Das Verkaufsgrundstück ist nahezu eben.
Lage
Das Verkaufsgrundstück liegt im westlichen Bereich der Innenstadt von Düren. Das
Wertermittlungsobjekt wird erschlossen über die Lessingstraße, die unmittelbar in die August-Klotz-Straße einmündet. Die Entfernung zum Hauptbahnhof beträgt 0,8 km, die nächste ÖVP Haltestelle liegt ca. 100 m entfernt, Kindergarten, Grundschule und Gymnasium sind fußläufig in wenigen Minuten zu erreichen. Einkaufszentrum und Discounter liegen in ca. 400 m Entfernung, Ärzte und Apotheken liegen ca. 200 m entfernt. Die Auffahrt zur Bundesautobahn A 4 befindet sich in einer Entfernung von ca. 4 km. Den Flughafen Düsseldorf erreicht man nach 47 km.
Die Umgebung des Wertermittlungsobjektes ist geprägt von Verwaltungs- und Wohnbereichen. Im Norden schließen sich mehrgeschossige Ein- und Mehrfamilienhäuser an. Im Osten grenzt das Wertermittlungsobjekt an die August-Klotz-Straße und den sich dahinter erstreckenden Platz mit dem Leopold-Hoesch-Museum für zeitgenössische Kunst. Im Süden und Westen ist das Wertermittlungsobjekt umrahmt vom Gebäudekomplex des
Amtsgerichtes.
Das Objekt liegt nicht im Bereich eines Bebauungsplanes und nicht im Bereich einer Satzung nach dem BauGB. Die zulässige Nutzung richtet sich entsprechend § 34 BauGB nach der Eigenart der näheren Umgebung. Wegen der zentralen guten Lage, der gepflegten Umgebung und der ansprechenden äußeren Gestalt des Gebäudes ist eine dauerhafte Nutzung des Wohnhauses für Selbstnutzer gut möglich. Denkbar wäre aber auch eine Nutzung als Büro oder Praxis.
Sonstige Angaben
Die Stadt Düren teilte im Dezember 2015 schriftlich mit, dass die Lessingstraße grundhaft erneuert werden soll. Der für das Grundstück nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen zu leistende Beitrag von rd. 2.300,- € ist seitens des Käufers zu zahlen. Im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme sollen laut Schreiben der Stadt Düren vom 21.12.2015 die Grundstücksanschlussleitungen geprüft und eventuell erneuert werden. Diese Kosten könnten zusätzlich zum Straßenbaubeitrag anfallen und wären seitens des Käufers zu zahlen. Die Niederschlagswasserentsorgung auf dem Wertermittlungsgrundstück
erfolgt über die öffentliche Kanalisation.
Nach Auskunft der Stadt Düren, Umweltamt, vom 08.09.2015 liegt das angefragte Grundstück vollständig innerhalb einer großflächigen Altablagerung, in der durch die Zerstörungen aus dem 2. Weltkrieg mit verfüllten Bombentrichtern und Trümmerschutt-ablagerungen zu rechnen ist, die im Einzelfall auch Materialien mit problematischen Stoffen enthalten können. Weitere Kenntnisse hinsichtlich Zusammensetzung und Toxizität der verfüllten Materialien liegen nicht vor. Die orientierende Altlastenuntersuchung vom 04.11.2013 erhält der Käufer als Anlage zum Kaufvertrag.
Der Käufer verpflichtet sich einen massiven, 180 cm hohen Holzzaun zu errichten, der einen ausreichenden Sicht- und Fluchtschutz zum angrenzenden Amtsgericht gewährleistet.
Der Käufer verpflichtet sich, das auf dem Grundstück befindliche Tor während der Betriebszeiten des Amtsgerichtes verschlossen zu halten. Dem Land NRW ist die Nutzung des Tordurchgangs zu gestatten.
Im Grundbuch Abt. II des Flurstücks 59/1 wurde eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit Unterhaltung einer Trafostation- für die Stadt Düren (Stadtwerke) eingetragen. Die Trafostation befindet sich jedoch nicht auf der Grundstücksfläche des Verkaufsobjekts.
Der Verkauf der Liegenschaft erfolgt im Bieterverfahren zum Höchstgebot. Das Bieterverfahren besteht in der Regel aus zwei bis drei Bieterrunden.
Nach Ablauf der Ausschreibungstermin am 19.09.2016 wird ein Beschtigungstermin angeboten, auf den das Bieterverfahren zum Höchstgebot folgt.