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Verkauf von Grundstücken im Industriegebiet Rheinhafen / GVZ Koblenz, Schönbornsluster Str. 1
Preis: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Nutzfläche: ca. 12280 m²
Kostenübersicht
Preis: auf Anfrage
Käuferprovision: keine Angabe
Objektbeschreibung
Das ca. 12.800 m² große Grundstück befindet sich am südlichen Rand des Industriegebietes Rheinhafen. Das Grundstück wird über die Schönbornsluster Straße erschlossen. In zwei Fahrminuten sind die B 9 (Köln/Bonn Mainz) und in vier Minuten die A 48 (Montabaur [A3] Luxemburg) zu erreichen. Die Altstadt von Koblenz befindet sich südlich auf der anderen Moselseite und ist in 5 Minuten erreichbar.
Das Grundstück ist an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Die Bushaltestelle Züchnerstraße der Linie 354 befindet sich in fußläufiger Entfernung. Der Bahnhalt Koblenz-Lützel liegt ca. 2 km südlich des Grundstücks.
Das Grundstück wurde in der Vergangenheit als Eisenbahnrangier- und Abstellfläche genutzt. Schienen, Schwellen und Schotter verbleiben auf der Fläche und gehen auf den zukünftigen Eigentümer über. Auf dem Grundstück sind keine bahnbetriebsnotwendigen Anlagen vorhanden. Die Fläche ist unbebaut und nicht versiegelt.
Lage
Das kreisfreie Oberzentrum Koblenz ist mit ca. 110.000 Einwohnern die drittgrößte Stadt in Rheinland-Pfalz. Die Universitätsstadt Koblenz ist Sitz der Verwaltung des Landkreises Mayen-Koblenz, der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, des Bundesarchivs, des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz sowie des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr.
Das Industriegebiet Rheinhafen / GVZ Koblenz ist der Schwerpunktstandort der Industrie in Koblenz. Der Rheinhafen Koblenz ist hochwasserfrei und verfügt über ein trimodales Container Terminal (Schiff/ Bahn/ LKW). Es werden über eine Million Tonnen Fracht pro Jahr umgeschlagen. Insgesamt sieben Containerlinien bedienen den Industriehafen fahrplanmäßig zehnmal pro Woche. Im Industriegebiet sind neben den Großbetrieben (Fa. Kimberly &amClark, TRW und Aleris) über 100 weitere Mittelstandsunternehmen angesiedelt. Insgesamt verfügt Koblenz über ca. 11.000 Industrie-beschäftigte.
Sonstige Angaben
Baurecht:
Die Fläche ist als Eisenbahnverkehrsfläche gewidmet und unterliegt damit nicht der kommunalen Planungshoheit. Mit Verkauf der Liegenschaft wird ein Entwidmungsverfahren gem. §23 AEG eingeleitet.
Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan, ist die Fläche als Bahnanlage dargestellt. Weitergehende Bebauungspläne liegen für das Grundstück nicht vor. Nördlich grenzt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 78 (Gewerbe) an. Die Zulässigkeit von Vorhaben beurteilt sich nach Abstimmung mit der Stadt Koblenz gem. §34 BauGB. Die Art der baulichen Nutzung der näheren Umgebung orientiert sich an den Gebietskategorien der §§ 8 und 9 BauNVO (Gewerbe bzw. Industriegebiet). Nach Abstimmung mit der Stadt Koblenz sind großflächige Einzelhandelsbetriebe, Tankstellen, Gartenbaubetriebe sowie Nutzungen zu religiösen Zwecken am Standort nicht zulässig.
Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens ist mit der Stadt Koblenz im Einzelnen gemeinsam mit dem Verkäufer/Eigentümer abzustimmen.
Hinweise:
Der Kaufpreis versteht sich zuzügl. Nebenkosten (Notar, Vermessung, Gebühren, etc). Der Verkäufer wird zur Umsatzsteuer optieren.
Die Veräußerung erfolgt für den Käufer provisionsfrei im Auftrag des Eigentümers.
Alle Angaben haben wir sorgfältig zusammengetragen. Da wir uns hierbei auf die Informationen der Verkäufer und Dritter stützen müssen, übernehmen wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr.
Diese Informationen sind nur für den Exposéempfänger bestimmt. Dieser haftet bei nicht gestatteter Weitergabe an Dritte.
Konditionen:
Bitte senden Sie Ihr Kaufangebot mit dem Betreff Kaufangebot für Grundstück in Koblenz, Schönbornslusterstraße&quo an oben genannte Anschrift.
Die Deutsche Bahn AG behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt. Dieses Verfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO) oder anderer vergaberechtlicher Vorschriften (z.B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ausgenommen Bauleistungen (VOL)) und auch nicht mit den dort aufgeführten Verfahren vergleichbar.
Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Auch werden keine Kosten für das Erstellen und Einreichen eines Angebotes erstattet.