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Verkauf eines städtischen Grundstücks Mercatorstraße / Portsmouthplatz" 1

Preis: 2.500.000,00
Region: Duisburg, Nordrhein-Westfalen
Anzeige vom: 18 August, 5:13
Aufrufe: 3
ID: vyjGgRV4
Vorsichtige Handel, betrogen zu vermeiden.
Fotos

Preis: € 2.500.000,00

Grundstücksfläche: ca. 2000 m²

Kostenübersicht

Kaufpreis: € 2.500.000,00

Käuferprovision: keine Angabe

Objektdaten Grundstück

Grundstücksfläche: ca. 2000 m²

Lage

Die Stadt Duisburg beabsichtigt den Verkauf eines Grundstücks an der Mercatorstraße in der Duisburger Innenstadt mit einer Größe von ca. 2.000 m².

Das Grundstück liegt am Vorplatz des Hauptbahnhofes, dem Portsmouthplatz. Ab April 2016 wurde mit seiner Neugestaltung zu einem Platz mit hoher Aufenthalts- und Gestaltqualität
begonnen. Mit der Lage an einem der wichtigsten Stadteingänge wird der Neubau zukünftig den ersten Eindruck der Duisburger Innenstadt mitprägen.

Im Zuge der Überdeckung der Stadtautobahn BAB 59 konnte ein neuer innerstädtischer Stadtraum hinzugewonnen und der bisherige Bahnhofsplatz auf 23.000 m² vergrößert werden. Durch die Neugestaltung des gesamten Portsmouthplatzes und Ausbau der Mercatorstraße ergeben sich städtebaulich sowie infrastrukturell optimale Voraussetzungen für das innerstädtische Baugrundstück.

In unmittelbarer Nähe liegt die Königstraße, die als Haupteinkaufsstraße durch viele kleine Ladenlokale, Restaurants, Dienstleistungsangeboten und moderne Einkaufszentren (wie z. B.: City-Palais, Forum und Königsgalerie) geprägt ist.
Der Duisburger Innenhafen, die Deutsche Oper am Rhein, das Landgericht am König-Heinrich-Platz und der Kantpark mit dem renommierten Wilhelm-Lehmbruck-Museum sind weitere herausragende Alleinstellungsmerkmale der Duisburger Innenstadt in unmittelbarer Nähe.

Durch den Stadtbahnanschluss und den Hauptbahnhof als Drehscheibe ins Ruhrgebiet und zur Rheinschiene, aber auch zum Niederrhein und in die Niederlande, ist das Grundstück optimal an den ÖPNV und den Regional- und Fernverkehr angeschlossen. Über die direkte Autobahnanbindung an die BAB 59 ist eine schnelle Erreichbarkeit über die BAB3/ BAB2 sowie die BAB 40 und BAB 42 gegeben.
Neben dem Flughafen Düsseldorf International sind auch die Messestandorte der Metropolregion Ruhr und der Rheinschiene schnell zu erreichen.

Neben der Neugestaltung des Bahnhofsplatzes stehen in den kommenden Jahren die Umsetzung und Realisierung weiterer zentraler städtebaulicher und infrastruktureller Projekte rund um das Baufeld an.

Neubau Intercity Hotel (direkt am Bahnhofsplatz)

Neubau der Gleisüberdachung am Hauptbahnhof

Entwicklung der Fläche südlich des Hauptbahnhofs (Duisburger Freiheit, Quartier I) / Ansiedlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)

Verlagerung, Neubau und Erweiterung des Fernbusbahnhofes an die südliche Mercatorstraße

Umbau der Mercatorstraße

Sonstige Angaben

Beschreibung der Umgebung:
Das Grundstück befindet sich an der Mercatorstraße, auf dem Portsmouthplatz, und damit in einer Verbindungsachse zwischen der Königstraße, der Haupteinkaufsstraße des Hauptzentrums Duisburg-Innenstadt und dem Duisburger Hauptbahnhof.

Vor der Ostseite des Grundstückes wird sich ab 2017 der neugestaltete Portsmouthplatz mit einer hohen Aufenthaltsqualität erstrecken. Unterhalb des Portsmouthplatzes verläuft die BAB 59, welche im Jahr 2010 überdeckt wurde.

Auf der gegenüberliegenden Seite des Platzes befindet sich das denkmalgeschützte Hauptbahnhofsgebäude aus den 1930er Jahren. Das langgestreckte Gebäude mit seiner Backsteinfassade bildet die östliche Raumkante des Portsmouthplatzes.

Die Bestandsbebauung auf der westlichen Seite der Mercatorstraße ist durch Büro- und Verwaltungsnutzungen geprägt. In der Erdgeschosszone sind vor allem in der Nähe der Königstraße Einzelhandelsgeschäfte angeordnet.

Unmittelbar südwestlich des Grundstückes, an der Kreuzung Friedrich-Wilhelm-Straße und Mercatorstraße, befindet sich ein 17-geschossiges Hochhaus.

Auf der gegenüberliegenden Straßenseite prägt der Gebäudekomplex der IHK Duisburg diesen Stadteingangsbereich zusätzlich.

Die Friedrich-Wilhelm-Straße als künftiger Boulevard ist eine wichtige Verbindung zu den besonderen Orten der Innenstadt, wie dem Kantpark, der Altstadt und den Innenhafen.

In der Duisburger Innenstadt sind in den vergangenen Jahren einige Bauvorhaben im Sinne des Masterplans Innenstadt, vom Londoner Büro Lord Norman Foster, durch öffentliche und private Investitionen umgesetzt worden.

Darunter der Neubau des Einkaufzentrums Forum, der Umbau der Königsgalerie, die Neugestaltung des König-Heinrich-Platzes und der Neubau des Stadtfensters.

Grundstücksangaben / Kosten:
Die Größe des Baufeldes beträgt ca. 2.000 m².

Das Kaufgrundstück wird im gegenwärtigen Zustand veräußert. Verkäufer haftet nicht für die Freiheit des Kaufgegenstandes von Verunreinigungen, insbesondere von Boden- und Grundwasserverunreinigungen.

Die Veräußerung der Fläche erfolgt auf Basis der Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 1009 A, 1. Änderung -Dellviertel-. Darüber hinaus sollen die unter Punkt Planungsrechtliche Situation aufgeführten städtebaulichen und gestalterischen Auflagen die Festsetzungen des Bebauungsplanes ersetzen. Diese sind verbindlicher Bestandteil des Exposés und des abzuschließenden Grundstückskaufvertrages.

Grundbuch:
Das Grundbuch ist in Abteilung II und III lastenfrei.

Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge:
Erschließungskosten und Kanalanschlussbeiträge nach Kommunalabgabengesetz (KAG NW) sind vom Käufer zu tragen.

Baulasten:
Das Baulastenverzeichnis enthält keine Eintragung für das Kaufgrundstück.

Altlasten:
Für das Kaufgrundstück besteht kein konkreter Verdacht auf relevante Altablagerungen oder Altstandorte. Das Grundstück ist nicht im Altlastenverdachtsflächenkataster von Duisburg erfasst. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Verunreinigungen des Bodens vorhanden sind.

Leitungen:
Im Grundstück befinden sich Leitungen und Kabel verschiedener Betreiber. Die umfangreichen Planunterlagen liegen dem Immobilien-Management in digitaler Form vor und können bei Bedarf angefordert werden.

Kampfmittel:
Die Auswertung enthält keinen konkreten Verdacht auf das Vorhandensein von Kampfmitteln. Jedoch liegen für den Bereich weiterhin Hinweise auf vermehrte Kampfhandlungen vor. Es wird daher seitens der Bezirksregierung empfohlen, die Fläche vor Baubeginn (bzw. baubegleitend) geophysikalisch untersuchen zu lassen. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen.

Denkmalschutz:
Auf der Fläche des Kaufgrundstücks befindet sich nach derzeitigem Erkenntnisstand kein Denkmal im Sinne des § 2 Denkmalschutzgesetz (DSchG) NRW.
Zu beachten ist jedoch, dass die eingetragenen Baudenkmäler Königstraße 61 sowie der Komplex des Hauptbahnhofes und der ehemaligen Hauptpost an der Mercatorstraße / Harry-Epstein-Platz im Bereich des Kaufgrundstücks liegen und gemäß § 9 DSchG NRW einen Umgebungsschutz auslösen.

Zielsetzung:
Gemäß den Vorstellungen des Auslobers soll eine kerngebietstypische Nutzung analog eines MK-Gebietes geplant und realisiert werden. Insbesondere im Erdgeschoss sind Nutzungen vorzusehen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind und zu einer Belebung der angrenzenden öffentlichen Räume (Portsmouthplatz) beitragen. Präferierte gastronomische Nutzungen sollen im Erdgeschoss überwiegen und eine Außengastronomie vor allem auf der östlich angrenzenden Platzfläche beinhalten.

Das künftige Gebäude soll für die Innenstadt eine besondere, vermittelnde, raumwirksame Bedeutung entfalten und eine wichtige städtebauliche Raumkante erzeugen. Durch einen langgestreckten Baukörper soll der Portsmouthplatz an seiner nordwestlichen Seite räumlich gefasst werden. Mit der Architektur des Neubaus soll dem Portsmouthplatz ein definierter hochwertig gestalteter Platzabschluss gegeben werden.
Weitere Anmerkungen zu den städtebaulichen Rahmenbedingungen sind auf Seite 13 des Exposés erläutert.

Planungsrechtliche Situation:
Ausgangslage
Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Kerngebiet (MK) dargestellt.
Die Veräußerung des Grundstücks erfolgt auf Basis der Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 1009 A, 1. Änderung -Dellviertel-. Über die textlichen Festsetzungen hinaus hat die Stadt Duisburg städtebauliche und gestalterische Auflagen festgelegt, die die Festsetzungen des Bebauungsplanes z.T. ersetzen (siehe Seite 8).
Diese Auflagen werden zu verbindlichen Bestandteilen des abzuschließenden Kaufvertrages.

Planungsrecht
Der Bebauungsplan Nr. 1009 A, 1. Änderung -Dellviertel-.
verfolgt das planerische Ziel, einen besonderen Schwerpunkt für die qualitätsgerechte und zukunftsweisende städtebauliche Entwicklung dieses Teils der Innenstadt von Duisburg zu schaffen sowie die Ergänzung und Ausdifferenzierung der innerstädtischen kerngebietstypischen Nutzungen zu befördern.
Auf dem Grundstück ist eine MK-typische Nutzung möglich. In dem festgesetzten Kerngebiet (MK) sind gemäß § 1 Abs. 7 Nr. 1 BauNVO Einzelhandelsbetriebe nur im Erdgeschoss sowie im 1. Obergeschoss zulässig.
In dem festgesetzten Kerngebiet MK sind folgende Nutzungen gemäß § 1 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 9 BauNVO unzulässig: Vergnügungsstätten gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO und sonstige nicht oder nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO, soweit es sich um Betriebe mit ausschließlich oder überwiegend Sexdarbietungen, Sexshops mit Darbietungen, Bordelle und Einrichtungen handelt, deren Zweck auf die Darstellung oder auf die Durchführung von Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist.
Wohnungen sind nur oberhalb des 1. Obergeschosses ausnahmsweise zulässig.
Nähere Informationen zum Bebauungsplan finden Sie im Internet unter:
www.duisburg.de/micro2/pbv/planen/bauleitplanung/planverfahren.php

Ergänzungen zu den (textlichen) Festsetzungen des Bebauungsplanes
Zur Herleitung der gestalterischen Ergänzungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1009 A, 1. Änderung -Dellviertel- sind die im weiteren Textverlauf dargestellten städtebaulichen Rahmenbedingungen und Zielsetzungen heranzuziehen.
Das Maß der baulichen Nutzung gem. § 9 (1) Nr. 1 BauGB wird wie folgt geändert:
Das Gebäude muss die festgesetzte Mindesthöhe des Bebauungsplanes (56,2 m NHN, ca. 22,5 m) auf der gesamten Grundfläche einhalten und darf diese grundsätzlich nicht überschreiten.
Abweichungen von der Min.-/Max-Höhe:
Städtebaulich begründet dürfen im untergeordneten Maß, bis zu ein Drittel, Überhöhungen als Geschoss bis zu 28,0 m vorgesehen werden (22,5 m + Staffelgeschoss von 5,5 m). Alle untergeordneten Überhöhungen sind deutlich wahrnehmbar von den
Außenkanten des Gebäudes zurückgestaffelt.

Eine Überschreitung der maximalen Gebäudehöhe von 22,5 m durch untergeordnete Dachaufbauten (z.B. Konstruktionselemente, Werbeanlagen, haustechnische Anlagen und Glasaufbauten) ist möglich.
Die untergeordneten Dachaufbauten sind deutlich wahrnehmbar mindestens um ihre eigene Höhe von den Außenkanten des Gebäudes zurückzusetzen. Haustechnische Anlagen sind durch Einhausungen in der Mitte des Daches anzuordnen.
Unterschreitungen der Mindesthöhe des Bebauungsplanes von 22,5 m bis zur Traufhöhe der Bebauung an der Mercatorstraße von 17 m sind, wenn sie städtebaulich begründet sind, im
untergeordneten Maß möglich.

Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen gem. § 9 (1) Nr. 2 BauGB
Die maximale Länge aller Geschosse des Gebäudes bemisst von der südlichen Baugrenze des Erdgeschosses 96,0 m in Richtung Norden (unter 38,0 m NHN, s. zeichnerische Darstellung).
Die Baugrenze der Nebenzeichnung Nr. 1 entfällt.
Die Festsetzung zur Baugrenze oberhalb von 38,0 m NHN zur Nebenzeichnung 2 bleibt bestehen.
Der Ausbau einer Tiefgarage ist im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes über das angebotene Grundstück hinaus weiterhin zulässig (s. zeichnerische Darstellung).
Alle weiteren textlichen Festsetzungen bleiben bestehen.
Die Stadt Duisburg behält sich vor, diese städtebaulichen Vorgaben zu gegebener Zeit durch Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1009 A 1. Ä. -Dellviertel- planungsrechtlich zu sichern.

Städtebauliche Rahmenbedingung:
Die städtebauliche Zielsetzung, die mit dem Neubau auf dem ausgeschriebenen Grundstück verfolgt wird, wurde intensiv mit der (Fach-)Öffentlichkeit und der Duisburger Politik diskutiert und beschlossen. Dabei steht vor allem die stadträumliche Fassung des neugestalteten Portsmouthplatzes durch den architektonisch hochwertigen Neubau im Vordergrund. Der künftige Baukörper soll demnach vor allem eine wichtige städtebauliche Raumkante zum Portsmouthplatz bilden und einen hochwertigen städtebaulichen Platzabschluss ermöglichen.
Die Herleitung der städtebaulichen Anforderungen an den Neubau begründen sich mit den Zusammenhängen, die zwischen der Königstraße und dem Haupteingang des Bahnhofs bestehen: Die zukünftigen Sichtachsen und Laufrichtungen von der Königstraße, dem Haupteingang des Bahnhofsgebäudes und dem Portsmouthplatz sowie Mercatorstraße sind entscheidend. Das Gebäude soll insbesondere die direkten Laufwege in die Königstraße akzentuieren.
Anforderungen an den Städtebau/ an die Kubatur
Die architektonische Gestaltung des Neubaus muss daher
eine lenkende Funktion in die Königstraße übernehmen und die Haupt-Lauflagen aufgreifen, z.B. durch eine Überhöhung im Gebäude oder ein Einrücken des Erdgeschosses.
Des Weiteren sind die Umgebungshöhen der bestehenden
Bebauung an der Mercatorstraße ausschlaggebend bei der
Ausgestaltung von Gebäudehöhe und Fassaden (siehe auch Anforderungen an die Fassade).
Der Neubau stellt die neue westliche Raumkante auf dem Portsmouthplatz, als städtebauliches Pendant zum gegenüberliegenden Bahnhofsgebäude, dar.
Der Haupteingang des Hauptbahnhofes ist auf die Friedrich-Wilhelm-Straße ausgerichtet. Diese Laufrichtung wird durch die künftige Neugestaltung des Portsmouthplatzes durch einen so genannten roten Teppich aus rötlichen Betonsteinen noch verstärkt. In seiner Verlängerung wird ein künftiges Kunstwerk in die Friedrich-Wilhelm-Straße weitervermitteln, die zu einem großzügigen Boulevard ausgebaut werden soll.
Zur Betonung eines wichtigen Stadteinganges in die Duisburger Innenstadt sollen das im Bau befindlichen Hotel sowie der Neubaukörper als raumprägendes Eingangsensemble zur Innenstadt einen städtebaulichen Akzent setzen.
Der Neubaukörper muss demnach städtebaulich und funktional eine raumprägende Kubatur in zweierlei Richtung abbilden: Zum einen muss die Kubatur des Neubaus in seiner Gesamtwirkung eine Raumkante zum Portsmouthplatz und zur Mercatorstraße erzeugen. Zum anderen muss das Gebäude gemeinsam mit dem an der Mercatorstraße südlich gelegenen Hotel die Bedeutung eines Eingangsensembles zur Innenstadt einnehmen.
Anforderungen an die Fassade
In der Fassade des Gebäudes muss die Traufhöhe der Bebauung der gegenüberliegenden Mercatorstraße deutlich in architektonisch-gestalterischer Form ablesbar sein. Dies könnte z.B. durch einen Rücksprung der Geschosse oder durch einen Materialwechsel erfolgen. Aufgrund ihrer raumprägenden Bedeutsamkeit müssen alle Fassadenseiten gleichermaßen qualitativ hochwertig gestaltet werden.
Für die Fassade im Erdgeschoss ist eine durchlässige und transparente Ausgestaltung zu wählen. Die erwähnten Beziehungen zwischen Portsmouthplatz und Mercatorstraße sollen durch das Erdgeschoss ablesbar werden.
Anforderungen an das Erdgeschoss und eine zweite Stadtebene
Im Erdgeschoss sind Nutzungen vorzusehen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind und zu einer Belebung der angrenzenden öffentlichen Räume beitragen, wie z.B. Gastronomie oder Einzelhandelsnutzungen.
Die präferierten gastronomischen Nutzungen sind im Erdgeschoss im überwiegenden Maß vorzusehen. Diese müssen eine Außengastronomie vor allem auf der östlich angrenzenden Platzfläche beinhalten.
Eine fußläufige Verbindung bzw. Verbindungen zwischen Portsmouthplatz und Mercatorstraße durch das Erdgeschoss ist/ sind wünschenswert.
In den weiteren Vollgeschossen oder in einem möglichen Staffelgeschoss könnte sich eine so genannte zweite Stadtebene ergeben, die Möglichkeiten für Außengastronomie und Aufenthaltsqualitäten bietet.

Erschließung:
Das Grundstück liegt direkt an der bis dahin umgebauten Mercatorstraße und ist damit an
das örtliche und überörtliche Hauptverkehrsstraßennetz angebunden.

Die Mercatorstraße ist Bestandteil des übergeordneten, städtischen Hauptverkehrs-
straßennetzes und gehört damit zum Vorbehalts- und Rettungswegenetz der Stadt. Sie erhält
künftig eine Geschwindigkeitsbegrenzung von max. 30 km/h im Bereich zwischen Saarstraße
und Friedrich-Wilhelm-Straße.
Die Andienung des Gebäudes soll über die dafür vorgesehenen, parallel zur Mercatorstraße angeordneten Aufstellflächen abgewickelt werden. Der Zugang des Gebäudes durch PKW erfolgt über die planungsrechtlich festgesetzte Tiefgarageneinfahrt.
In den Unterlagen zum Angebot ist die innere und äußere Erschließung für alle Nutzer und Verkehrsarten (Fußgänger, Zweiradfahrer, Pkw, ÖPNV, LKW-Andienung) darzustellen und eine verträgliche Verkehrsabwicklung nachzuweisen.
Die erforderlichen Stellplätze für den motorisierten und nichtmotorisierten Verkehr sind zu ermitteln und geeignet nachzuweisen. Feststehende Kriterien sind die konfliktarme Erschließung und Andienung.
Der nächstgelegene U-Bahnzugang der Haltestelle Hauptbahnhof (Linien U79, 901 und 903) befindet sich in Sichtweite unmittelbar östlich des Bahnhofsgebäudes in der so genannten Verknüpfungshalle.
Das Grundstück ist im ÖPNV optimal angebunden (U-Bahnhaltestelle Hauptbahnhof und Bushaltestellen Hbf, Tonhallenstraße), darüber hinaus befinden sich in fußläufiger Entfernung öffentliche Parkhäuser (z.B. Parkhaus Averdunk).
Durch den Duisburger Hauptbahnhof als Drehscheibe ins Ruhrgebiet und zur Rheinschiene aber auch zum Niederrhein und in die Niederlande ist das Grundstück optimal an den Regional- und Fernverkehr der Deutschen Bahn angeschlossen.
In einer Entfernung von ca. 400 m entsteht in Kürze an der Mercatorstraße der neue Fernbusbahnhof.
Über die Anschlussstellen DU-Zentrum und DU-Duissern besteht eine direkte Autobahnanbindung an die BAB 59 und im weiteren Verlauf ist eine schnelle Erreichbarkeit über die BAB 3/ BAB 2 sowie die BAB 40 und BAB 42 gegeben.
Neben dem Flughafen Düsseldorf International sind auch die Messestandorte der Metropolregion Ruhr und der Rheinschiene schnell zu erreichen.

Ausbau einer Tiefgarage

Der Ausbau einer Tiefgarage und die Tiefgaragenzufahrt sind gem. der Bebauungsplanfestsetzungen vorzusehen.
Die mögliche Unterbauung des Grundstücks mit einer Tiefgarage wird von der Stadt Duisburg durch Eintragung einer Dienstbarkeit gesichert und ist im Kaufpreis enthalten. Die Platzoberfläche ist vom Käufer auf seine Kosten wiederherzustellen.

Eingriffe in den öffentlichen Raum
Eingriffe in den öffentlichen Raum tangieren die Förderung der Umgestaltung des Portsmouthplatzes und der Mercatorstraße.
Die öffentlichen Verkehrsflächen sind nach Abschluss der Baumaßnahmen in ihrem ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Die Kosten dieser Eingriffe für den gesamten Eingriffsbereich sind vom Bieter zu tragen.
Grundsätzlich ist das Geländeniveau des Portsmouthplatzes und der Mercatorstraße bei der
Erarbeitung eines Gebäudeentwurfes zu berücksichtigen.

Kaufpreis:
Der Festkaufpreis für das Grundstück beträgt 2.500.000,00 Euro.

Verfahren:
Anforderungen an die Bewerber

Bonitätsnachweis durch Selbst- bzw. Bankauskunft,
Referenzblätter (maximal DIN A 3) mit mindestens einem Projekt, in dem ein vergleichbares Vorhaben geplant und realisiert wurde,
Bestätigung eines namhaften inländischen Kreditinstitutes das im Falle des Zuschlags die Zahlung des gebotenen Kaufpreises sichergestellt ist.

Einzureichende Unterlagen

Lageplan (im Maßstab 1:500)
Grundrisse (im Maßstab 1:200)
Ansichten (im Maßstab 1: 200)
Zwei perspektivische Darstellungen des Baukörpers mit Andeutung des baulichen / räumlichen Umfeldes

Diese Unterlagen sollen eine Vorentwurfsqualität haben.
Ebenfalls ist ein Nutzungskatalog für das Gebäude anzugeben (angedachte Nutzung im Rahmen des Bauprojektes).

Angebot

Die Interessenten werden aufgefordert, ein Kaufangebot für das Grundstück abzugeben. Mit diesem Kaufangebot müssen die Unterlagen, die unter dem Punkt Anforderungen an die Bewerber aufgeführt sind, beigefügt werden.

Zusätzlich ist ein Realisierungskonzept unter Berücksichtigung der städtebaulichen Zielvorstellungen vorzulegen.

Bewertungskriterien des Verfahrens

In das Verfahren fließen folgende Bewertungskriterien ein:

Kaufpreisgebot 0 % (Festkaufpreis)
Städtebauliches Konzept100 %

Die eingegangenen Angebote werden hinsichtlich auf Vollständigkeit und Berücksichtigung der Planungsvorgaben gemäß der Ausschreibung in den wesentlichen Punkten durch die Fachverwaltung vorgeprüft.
Die Angebote, die die Mindestkriterien erfüllen, werden einer Jury zur Beurteilung vorgelegt.
Die Jury wird ihr Urteil aus der Qualität der Angebote bilden und hierbei folgende Bewertungskriterien berücksichtigen:

-Städtebauliche Integration in die Typologie der
Gebäudeumgebung
-Raumkante und Eingangsensembles
-Anforderung an die Kubatur
-Anforderungen an die Fassade
-interne und externe Funktionalität und Vernetzung,
-Nutzungskonzept

Die Stadt Duisburg behält sich vor, die genannten Kriterien im Rahmen der Beurteilung noch zu präzisieren und anzupassen. Insbesondere kann sie auf einzelne Kriterien gänzlich verzichten, wenn und soweit die damit verbundenen Anforderungen an die Bewerbungen für alle Bieter einheitlich verbindlich vorgegeben werden.

Angebotsabgabe

Die Angebote sind in verschlossenen Umschlägen bis zum 30.11.2016 während der Bürozeiten unter folgender Adresse

Stadt Duisburg,
Immobilien-Management Duisburg
IM-LM S - Stichwort: 'Mercatorstraße'
Am Burgacker 3
47051 Duisburg

mit dem Hinweis vertraulich persönlich abzugeben oder rechtzeitig mit der Post (Datum des Poststempels) zu übersenden. Die Angebote sind in deutscher Sprache in zweifacher Ausfertigung abzugeben.

Ferner gilt:

- Ein Bewerbungsformular wird nicht zur Verfügung gestellt.
- Für die Bewerbung sind nur aufgeführte Nachweise zu erbringen; Informationen
anderer Art werden nicht bei der Beurteilung berücksichtigt.
-Die Unterlagen sind auf dem Postwege zu übersenden oder persönlich abzugeben.
- Die Bewerbung ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
- Die Unterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Aufwands- oder
Kostenerstattung besteht nicht.

Sonstige Kostenbeiträge, Bearbeitungshonorare oder Preisgelder sind nicht vereinbart.

Abschluss des Verfahrens

Mit dem Bieter, der den Zuschlag erhält, schließt die Stadt Duisburg, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Duisburg, einen Kaufvertrag über das Grundstück ab.

Grundlage für den Abschluß des Kaufvertrages sind die folgenden wesentlichen vertraglichen Eckpunkte:

Bauverpflichtung:
Zwei Jahren nach Beurkundung des Grundstückskaufvertrags
Kaufpreis zahlbar innerhalb von vier Wochen nach erstmaliger Zahlungsaufforderung durch den Verkäufer
Besitzübergang:
Mit dem Eingang des Kaufpreises beim Verkäufer
Gewährleistungsausschluss
Rücktrittsrecht des Verkäufers:
Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung
Wiederkaufsrecht des Verkäufers:
Bei nicht vertragsgemäßer Bebauung
Vertragsstrafenregelung:
Vorgesehen (u. a. bei nicht vertragsgemäßer Bebauung)
Käufer verpflichtet sich, einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen
Umbau- und Anpassungsmaßnahmen im Verkehrsraum trägt der Käufer
Nutzungsausschluss für städtebaulich nicht gewünschte Nutzung (z.B. Spielhalle)

Alle mit der Durchführung des Vertrages entstehenden Kosten wie Planungskosten, Beurkundungs- und Vermessungskosten sowie die Kosten der Baureifmachung und sämtliche mit dem Grundstückskaufvertrag und seiner Abwicklung verbundenen Kosten, Steuern oder Gebühren gehen zu Lasten des Käufers

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