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#Verfahrensverlauf des Statusfeststellungsverfahrens -#Sozialversicherung 1
#Verfahrensverlauf des Statusfeststellungsverfahrens -#Sozialversicherung
http://www.service-stieler.de/Sozialversicherung/Check.html
Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung einer Tätigkeit eines Gesellschafters, eines Geschäftsführers
oder aber auch eines mitarbeitenden Familienangehörigen, auch benannt als obligatorisches
Statusfeststellungsverfahren (gem. § 7a Absatz 1 Satz 2 SGB IV), beginnt mit der Zusammenstellung erforderlicher Unterlagen.
Am Beispiel einer GmbH zählen hierzu der Gesellschaftsvertrag sowie etwaige Nachträge, der Handelsregisterauszug,
der Dienstvertrag des Geschäftsführers, etwaige weitere gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen sowie Informationen über Darlehen,
Sicherheiten, Bürgschaften und Eigentum am Unternehmen, welche der zu beurteilenden Person zuzuteilen sind.
Die aus diesen Unterlagen hervorgehenden verschriftlichten Informationen aber auch Angaben zur tatsächlichen gelebten Praxis,
insbesondere wenn diese von bestehenden Verträgen abweichend ist, der Tätigkeit der zu beurteilenden Person im Unternehmen werden
im so genannten Feststellungsbogen erfasst.
Weiterhin ist es ratsam zur Darlegung des Anliegens, insbesondere hinsichtlich der Zielstellung des Statusfeststellungsverfahrens
(Befreiung von der Sozialversicherungspflicht oder aber Feststellung der Sozialversicherungspflicht) ein expliziten Antrag zu
formulieren, welchem als Nachweise dienend die jeweiligen Unterlagen, wie bspw. Gesellschaftsvertrag oder Geschäftsführervertrag,
beigefügt werden.
#DRV #GKV #Sozialversicherungsträger
Gesamtheitlich wird sodann das Statusfeststellungsverfahren beim zuständigen Sozialversicherungsträger, der
Deutschen Rentenversicherung Bund (in der Vergangenheit bei der Einzugsstelle der Sozialversicherungsbeiträge,
der gesetzlichen Krankenkasse des zu Beurteilenden), eingeleitet.