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Unweit von Bayreuth - dieses reizende Bauernhaus wartet auf Sie! 1
Kaufpreis: € 65.000,00
Wohnfläche: ca. 90 m²
Zimmer: 6
Grundstück: ca. 741 m²
Garten/-mitbenutzung
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 65.000,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Sonstige
Wohnfläche: ca. 90 m²
Grundstück: ca. 741 m²
Zimmer: 6
Etagenzahl: 1
Energie & Baujahr
Baujahr: 1800
Hauptenergieträger: Öl
Heizungsart: Ofen
Objektbeschreibung
Bei dem Baudenkmal handelt es sich um das bezaubernde Bauernhaus in der Pottensteinerstr. 8 im Herzen von Pettendorf, einem Ortsteil der Gemeinde Hummeltal - unweit von Bayreuth. Der traditionelle Satteldachbau mit markantem Fachwerkgiebel wurde um 1800 errichtet und prägt bis heute das Ortsbild der kleinen Ortschaft. Einer Sanierung und Umgestaltung zum modernen Einfamilienhaus mit großem Garten steht nichts im Wege. Wenn Sie auf der Suche nach einem Wohndomizil sind, in dem sich heutiger Wohnkomfort mit historischem Ambiente verbinden lässt, dann haben Sie Ihre ideale Immobilie gefunden!
Sonstige Angaben
Charmantes Wohnstallhaus:
Entdecken Sie die Vergangenheit neu! Zur Verwirklichung Ihrer Wohnideen stehen Ihnen ca. 90 m² Wohnfläche zur Verfügung. Seiner ursprünglichen Bauart folgend wird das historische Wohnstallhaus von einem in der Hausmitte liegenden Hausplatz erschlossen. Von ihm gelangen Sie in die zur Straßenseite gelegenen Zimmer sowie in den rückwärtigen Stallbereich. Die Räumlichkeiten im OG erreichen Sie über eine traditionelle Holzstiege. Eine Vielzahl historischer Ausstattungsstücke - wie Sprossenfenster, Holztüren und Holzdecken - garantieren eine besondere Wohn- und Wohlfühlatmosphäre. Hierbei besticht besonders die vordere Stube im OG durch ihre ursprüngliche Bohlen-Balkendecke.
Modernes Wohndomizil in spe:
Wagen Sie den Schritt zu modernem Wohnen in historischen Räumen! Das Gebäude ist sanierungsbedürftig. Eine denkmalgerechte Sanierung kann jedoch umgehend beginnen. Das eingeschossige Wohnstallhaus befindet sich in einem, seinem Alter entsprechend, guten und sanierungsfähigen Zustand. Nach Durchführung der üblichen Modernisierungsmaßnahmen kann problemlos der Komfort eines modernen Einfamilienhauses erreicht werden. Selbstverständlich schließt dies auch denkmalgerechte energetische Maßnahmen mit ein.
Dazu ist finanzielle Hilfe in Sicht! Die Instandsetzung des Baudenkmals kann steuerlich geltend gemacht werden (siehe Förderung). Hierbei ist auch die Anpassung des Baudenkmals an zeitgemäße, denkmalpflegerisch erforderliche Nutzungsverhältnisse durch den Einbau moderner Haustechnik (Elektro, Wasser, Heizung) steuerlich privilegierungsfähig.
Sollten Sie und Ihre Familie weitere Wohnfläche benötigen, so bietet sich der Aus- und Umbau von DG und ehem. Stallbereich an. Nebengebäude - wie etwa Garagen - können ggf. auf dem insg. 714 m² großen Grundstück errichtet werden, das Ihnen einen idealen Garten beschert.
Hummeltal - bei Bayreuth:
Die kleine oberfränkische Gemeinde Hummeltal mit dem Ortsteil Pettendorf liegt zwischen Bayreuth und der Fränkischen Schweiz. Diese Gegend - der sog. Hummelgau - hat ihren ganz besonderen Reiz. Neben landschaftlicher Schönheit überzeugt sie durch Eigenheiten in Dialekt, Brauchtum und eine ausgeprägte Gastlichkeit. Hier fühlen Sie sich im Nu zuhause.
Alle Geschäfte des täglichen Bedarfs wie z. B. Bäckerei, Metzgerei sind vor Ort vorhanden. Dazu finden Sie alle Annehmlichkeiten einer bayerischen Kleinstadt - und ein unvergleichliches kulturelles Angebot - in der nur 8 km entfernten Festspielstadt Bayreuth. Diese erreichen Sie über die Staatsstraße ST 2163 in ca. 15 Minuten.
Ins 65 km entfernte Bamberg gelangen Sie über die A 70 in weniger als einer Autostunde. In ca. 70 Autominuten kommen Sie bequem über die A 9 nach Erlangen und die angrenzende Metropolregion Nürnberg - Fürth - Erlangen.
Förderung:
Steuerabschreibungen nach §§ 7i, 10f, 10g, 11b EStG möglich; Zuschüsse bei Instandsetzung denkbar (u. a. aus Denkmalpflegefördermitteln).
Hinweis:
Alle Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege übernimmt keinerlei Haftung für evtl. nicht oder nicht mehr zutreffende Angaben.
Der erfolgreiche Verkauf des Anwesens sowie anderweitige Sachverhaltsänderungen sind dem BLfD unverzüglich mitzuteilen. Die Beschreibung des Denkmals (Objektexposé) wird dann auf entsprechenden Hinweis des Verkäufers entfernt werden. Schäden, die durch unterlassene oder fehlerhafte Informationen des Verkäufers entstehen, sind von diesem zu tragen.