Startseite > Immobilien > Grundstück kaufen > Eifelkreis Bitburg-Prüm
unbebautes Gewerbegrundstück mit Einzelhandelsgenehmigung in Prüm-Dausfeld | Top Lage und Anbindung 1
Preis: € 225.000,00
Grundstücksfläche: ca. 5000 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 225.000,00
Käuferprovision: Käuferprovision 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises. inkl. MwSt.
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 5000 m²
Objektbeschreibung
Wir suchen für dieses unbebaute gewerbliche Grundstück einen Käufer.
Dieses Grundstück mit etwa 5.000 m² kann eine Besonderheit vorweisen, da es eines der ganz wenigen Grundstücke ist die über eine Einzelhandelsgenehmigung in diesem Bereich besitzt.
Die Lage ist Top da sich dieses Areal an der unmittelbaren Hauptzufahrt befindet.
Ebenso ist die erstklassige Anbindung zu erwähnen.
Die Schnellstrasse befindet sich in unmittelbarer Nähe.
Lage
Prüm ist eine Stadt in der Westeifel (Rheinland-Pfalz), ehemalige Kreisstadt, heute Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde im Eifelkreis Bitburg-Prüm.
Dausfeld selbst besteht aus den drei Teilen Dausfelder Höhe, Alt-Dausfeld und Dausfelder Mühle. Die Dausfelder Höhe ist ein Gewerbe- und Wohngebiet und gehört der Pfarrei Prüm an.
Sonstige Angaben
Maklervertrag: Sie schließen mit VON POLL IMMOBILIEN einen provisionspflichtigen Maklervertrag, wenn Sie in Kenntnis der Provisionspflicht die Dienste von VON POLL IMMOBILIEN in Anspruch nehmen.
Provision: Wenn Sie einen Kauf- bzw. Mietvertrag abschließen, der auf die Tätigkeit von VON POLL IMMOBILIEN zurückzuführen ist, haben Sie als Käufer/Mieter die ortsübliche Provision an die VON POLL IMMOBILIEN GmbH zu zahlen. Die Provision ist mit Wirksamwerden des Kauf- oder Mietvertrages fällig.
Widerrufsrecht: Ihr Widerrufsrecht ist in §355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt) und schützt Sie als Verbraucher vor vertraglichen Bindungen. Sie, als Verbraucher, haben das Recht, sich unter bestimmten Voraussetzungen von einem bereits geschlossenen Vertrag innerhalb gesetzlicher Fristen durch Erklärung des Widerrufs zu lösen.
Haftung: Die von VON POLL IMMOBILIEN weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. stammen vom Veräußerer bzw. Vermieter, daher übernimmt VON POLL IMMOBILIEN keine Haftung.
Geldwäsche: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die VON POLL IMMOBILIEN GmbH nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass VON POLL IMMOBILIEN die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhält und diese Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahrt.
Stichworte:
vermietbare Fläche: 5000,00 m²