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Unbebautes Altlastengrundstück im Innenbereich von Schongau 1
Preis: auf Anfrage
Grundstücksfläche: ca. 1118 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: auf Anfrage
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 1118 m²
Objektbeschreibung
Genaue Beschreibung der Objektart: Baugrundstück
Grundstücksgröße: ca. 1118 m²
Weitere Details zum Energieausweis:
Art des Ausweises: Energieausweis nicht erforderlich (Unbebautes Grundstück)
Lage
Das Grundstück befindet sich in der Seitenstraße Im Forchet ca 1 km südwestlich des Stadtmittelpunkts der Stadt Schongau. Der Bahnhof ist ca. 2 km entfernt. In einem Umkreis von ca. 1 km befinden sich mehrere Schulen, diverse Sportanlagen (Schwimmbad, Eisstadion, Sportstadion, Fitnessstudio), Apotheken, Lebensmittelgeschäfte, Drogerien sowie diverse Bekleidungsgeschäfte.
In der Nachbarschaft überwiegt Wohnbebauung. Unmittelbar südlich des Grundstückes befindet sich ein Parkplatz, östlich ist ein Gewerbegebiet. Das Grundstück ist unbebaut und liegt teilweise bis zu etwa 1 m über Straßenniveau.
Sonstige Angaben
Schriftliche Angebote werden bis zum 14.10.2016 erbeten.
Teaser: Zum Verkauf steht das Grundstück mit der Flnr. 1920. Das Grundstück ist 1.118 m² groß und ist an der schmalsten Stelle ca. 22 m breit und ca. 45 m lang. Das Grundstück ist unbebaut und liegt im Innenbereich, d.h. eine Bebauung ist nach den §§ 29, 34 BauGB entsprechend der umliegenden Bebauung zulässig. Wohn- oder Gewerbenutzung möglich.
Schriftliche Angebote werden bis zum 14.10.2016 erbeten.
Nähere Informationen finden Sie im Exposé (Downloadbereich).
Verkehrsanbindung: Verkehrsanbindung München Schongau:
Mit dem Auto ist Schongau in ca. einer Stunde und 15 Minuten über die A 96 und die B 17 oder in einer Stunde und 20 Minuten über die A 95 und die B 2 zu erreichen.
Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (Deutsche Bahn) ist Schongau in ca. einer Stunde und 20 Minuten zu erreichen.
Region: Oberbayern
Flurstück: 1920
Gemarkung: Schongau
Hinweis zur Vergabe: Allgemeine Informationen der Immobilien Freistaat Bayern
Die Veräußerung erfolgt zum Höchstgebot. Bitte geben Sie ein beziffertes schriftliches Angebot ohne Zusätze und Bedingungen ab. Hierfür kann auch das beigefügte Muster eines Kaufpreisgebotes verwendet werden.
Juristische Personen werden gebeten, ihrem Kaufpreisgebot einen aktuellen und vollständigen Registerauszug beizufügen.
Ihr Kaufpreisangebot richten Sie bitte, wenn möglich, in einem Ihrem Anschreiben gesondert beigefügten verschlossenen Umschlag, welcher namentlich mit dem Ausschreibungsobjekt - hier Gebot für Unbebautes Altlastengrundstück im Innenbereich von Schongau beschriftet ist, innerhalb der Ausschreibungsfrist an:
Immobilien Freistaat Bayern
Regionalvertretung München
Wagmüllerstr. 20
80538 München
Die Immobilien Freistaat Bayern behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird. Der Immobilien Freistaat Bayern bleibt es unbenommen, mit den Bewerbern nachzuverhandeln. Weiterhin behält sich die Immobilien Freistaat Bayern vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen oder die Ausschreibung zurückzunehmen. Es handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe bezifferter Kaufangebote. Hieraus, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, können keinerlei Ansprüche gegen die Immobilien Freistaat Bayern abgeleitet werden.
Die Übereinstimmung der Maße in den Plänen wurde nicht geprüft. Alle Angaben, auch Zahlen- und Größenangaben in diesem Exposé sind unverbindlich. Maßgebend ist lediglich der abzuschließende Kaufvertrag. Das Grundstück wird verkauft wie es liegt und steht (Beschaffenheitsvereinbarung).
Alle mit der Angebotsabgabe und dem Erwerb verbundenen Kosten (etwa Notar- und Grundbuchkosten, Gebühren, Steuern, Beteiligung von Grundstückssachverständigen sowie sonstige Abgaben) trägt der Käufer. Die Veräußerung des Objekts erfolgt direkt durch den Freistaat Bayern ohne Einschaltung eines Maklers. Insbesondere stellt die Versendung des Exposés keinen Maklerauftrag dar. Sollte der Verkauf aufgrund der Eigeninitiative eines Maklers erfolgen, ist seitens des Freistaats Bayern als Verkäufer daher keine Maklerprovision zu entrichten. Im Falle eines Verkaufs werden keine Auskünfte über den Erwerber erteilt.
Vom Verkäufer wird keine Gewähr übernommen, dass der Verkaufsgegenstand für den geplanten Verwendungszweck des Käufers geeignet ist.
Objektbezogene Versicherungen (z. B. Brand- oder Haftpflichtversicherungen) bestehen für das Anwesen nicht und sind ggf. vom Erwerber abzuschließen.
Mit Abgabe eines Angebotes erklären Sie, mit dem Inhalt dieser Allgemeinen Information ausdrücklich einverstanden zu sein. Bitte geben Sie an, wie die Finanzierung des Kaufpreises sichergestellt ist (evtl. Vorlage einer Finanzierungsbestätigung).
Postanschrift des Ansprechpartners: RV München
Wagmüllerstraße 20
80538 München
Geschäftszeichen des Ansprechpartners: 11-1002-Sch35-Flnr. Gem.Schongau-879-1
Planungs- und Baurecht: Das Grundstück liegt im Innenbereich und ist nach den §§ 29, 34 BauGB bebaubar. Es ist kein Bebauungsplan vorhanden, der Flächennutzungsplan weist das Gebiet als Mischgebiet aus. Die Art und das Ausmaß der Bebauung richten sich nach der Umgebungsbebauung. D.h. eine Gewerbe- als auch Wohnnutzung ist möglich. Der Freistaat Bayern hat auf die Ausarbeitung eines Antrags auf Bauvorbescheid verzichtet.
Sonstiges: Derzeitige Nutzung
Eine Teilfläche von 210 m² im südlichen Grundstücksbereich ist seit ca 6 Jahren als Parkplatz verpachtet. Der Pachtvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten schriftlich kündbar.
Des Weiteren ist eine untergeordnete Teilfläche im nördlichen Grundstücksbereich verpachtet (Überbau der Grundstücksgrenze mit Gartenanlage). Das Pachtverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar. Im Falle der Vertragsbeendigung ist durch den Pächter der ursprüngliche unbebaute Zustand wieder herzustellen.
Standort
Schongau gehört mit ca. 12.000 Einwohnern zu den größeren Kommunen des Landkreises Weilheim-Schongau. Der Hauptanteil der Stadt liegt am Westufer des Lechs im Pfaffenwinkel. Die gut erhaltene Altstadt wurde auf einem Lechberg errichtet und verfügt noch über eine fast vollständig erhaltene Stadtmauer. Schongau ist die am westlichsten gelegene Stadt des Regierungsbezirks Oberbayern.
Quelle: Wikipedia
Besichtigungen
Besichtigungen des Objekts (von der Straße aus) sind jederzeit möglich; das Betreten des Grundstückes ist aus Gründen der Verkehrssicherung verboten. Im Falle von Zuwiderhandlungen haftet der Freistaat Bayern nicht.
Altlasten
Bei dem zu veräußernden Grundstück handelt es sich um ein seit ca. 1900 ausgebeutetes Kiesareal. Spätestens seit 1939 kam das Areal als Teil des Fliegerhorstes Schongau in den Besitz des Reichsfiskus. Bereits während des Krieges diente das Grundstück als Müllkippe des Fliegerhorstes und wurde danach wieder aufgefüllt.
Sollten keine Erdarbeiten an dem Grundstück erfolgen, sind keine Maßnahmen notwendig, da das Grundwasser mangels Wassereintrags nicht gefährdet ist. D.h. eine Nutzung als reine Gartenfläche wäre möglich, ohne dass die Altlasten entfernt werden müssten.
Das Grundstück ist derzeit im Altlastenkataster unter der Katasternummer 19000119 des Landratsamts Weilheim-Schongau eingetragen. Es wird als nutzungsorientiert saniert geführt. Dies bedeutet, dass bei einer Umnutzung bzw. dortigen Bau- /Erdarbeiten die abfallrechtlich und wasserwirtschaftlich relevanten Restbelastungen zu beachten sind. D.h. eine Beseitigung der Altlasten wäre in diesem Fall erforderlich. Im Jahr 1998 wurde diesbezüglich ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches in der Anlage beigefügt ist.
Der Erwerber stellt den Veräußerer von der Vornahme behördlich geforderter Maßnahmen (z.B. Erkundung, Vor-Ort-Dekontamination, Wiederverwertung, Entsorgung) bezüglich des Untergrundes frei.
Der Veräußerer erstattet dem Erwerber 90% der nachgewiesenen Mehrkosten incl. USt (= Maßnahmekosten ohne Übernehmerzuschlag, abzüglich Sowiesokosten wie z.B. Aushub und Abtransport).
Die Kostenhaftung des Veräußerers ist begrenzt auf Maßnahmen, die bis spätestens 2 ½ Jahre gerechnet ab dem Tag der Beurkundung behördlich gefordert werden.Der Höhe nach ist die Erstattung begrenzt auf maximal Kaufpreissumme.
Grundwassermessstelle
Auf dem Grundstück ist im süd-westlichen Bereich eine Grundwassermessstelle vorhanden. Diese ist entbehrlich und kann entfernt werden. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht hat der Rückbau sachgerecht zu erfolgen. D.h. der Kopf der Grundwassermessstelle ist abzubrechen und das PVC- Aufsatzrohr bis ca. 1,5 m unter Gelände zu entfernen. Die Grundwassermessstelle ist mit grundwasserunschädlichem Material, mindestens die oberen 50 cm mit bindigem Material zu verfüllen.
Erschließung
Die Erschließung ist gesichert. Bauplanungsrechtlich ist das Grundstück von der Straße Im Forchet erschlossen. Wasser,- Abwasser-, Telekom-, Gas- und Stromanschlüsse sind in den Straßenflächen vorhanden. Die Spartenpläne sind der Anlage zu entnehmen.
Grund- und Bodenbeschreibung
Das Grundstück liegt ca. 1 Meter über Straßenniveau, d.h. zur Straße Im Forchet ist ein ca. 1 Meter hoher Geländesprung zum Grundstück vorhanden. Im westlichen Grundstücksbereich ist ein Erdhügel vorhanden. Hiervon abgesehen ist das Grundstück als eben zu bezeichnen.
Bodenrichtwerte
Aktuell liegen die Grundstückspreise für den hier vorhandenen westlichen Stadtbereich für Wohnen bei 200,-€/m², für Gewerbe bei 85,-€/m².
Anlage 1: Luftbild
Anlage 2: Lageplan
Anlage 3: Bildergalerie
Anlage 4: Gutachten Altlasten
Anlage 5: Spartenpläne
Stichworte:
Bundesland: Bayern, Flurstück: 1920