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Umzug gefällig? Praktische 2-Zi.-Wohnung (WBS) 1
Kaltmiete: € 278,16
Wohnfläche: ca. 36.6 m²
Zimmer: 2
bezugsfrei ab: 01.12.2016
Lift
Kostenübersicht
Kaltmiete: € 278,16Wohnberechtigungsschein erforderlich
Warmmiete: € 386,16
Nebenkosten: € 69,00
Heizkosten: € 39,00
Kaution: € 834,48
Objektdaten Wohnung
Wohnfläche: ca. 36.6 m²
bezugsfrei ab: 01.12.2016
Zimmer: 2
Etage: 1
Energie & Baujahr
Baujahr: 1959
Energieausweistyp: Verbrauchsausweis
Hauptenergieträger: Fernwärme
Heizungsart: Zentral
Endenergieverbrauchs-kennwert: 89.00 kWh/m² Jahr Energieeffizienzklasse:
Ausstattungsbeschreibung
Aufzug; Türsprechanlage; Isolierverglasung; Warmwasser zentral (über Heizanlage); Waschmaschinenanschluss; Kellerraum; Zentralheizung; Fernwärme; Bodenbelag PVC; Fassadenvollwärmeschutz; Kochnische; Balkon;
Sonstige Angaben
WBS erforderlich. Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine Bescheinigung, mit der ein Mieter nachweislich berechtigt ist, aufgrund seiner Einkommenshöhe eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Sozialwohnung zu bewohnen. Den Wohnberechtigungsschein erstellt das zuständige Wohnungsamt. Bitte klären Sie hier im Vorfeld ab, ob Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben.
Die Kabelgebühren sind bereits in den Nebenkosten enthalten.
Bei Fragen zu Ihrer Wohnungssuche, wenden Sie sich bitte montags - freitags zwischen 07:00 - 20:00 Uhr und samstags zwischen 08:00 - 16:00 Uhr an folgende Rufnummer: 0234 4147000-01. Unser Kundenservice steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr. Maßgeblich sind die im Mietvertrag geschlossenen Vereinbarungen. Soweit die Grundrissgrafiken Maßangaben und Einrichtungen enthalten, wird auch für diese jegliche Haftung ausgeschlossen. Mietverhandlungen sind ausschließlich über den benannten Ansprechpartner zu führen. Mietpreisänderungen bleiben vorbehalten.
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Baudenkmal: Gem. 16 Abs.5 der EnEV 2014 ist das Gebäude von der Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises befreit. Er liegt nicht vor.
Stichworte:
Bundesland: Sachsen