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Kaufpreis: € 175.000,00
Wohnfläche: ca. 360 m²
Zimmer: 18
Grundstück: ca. 1580 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 175.000,00
Käuferprovision: Provisionspflichtig
Objektdaten Einfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 360 m²
Grundstück: ca. 1580 m²
Zimmer: 18
Energie & Baujahr
Baujahr: 1860
Objektbeschreibung
Das schöne Naturgrundstück bestehend aus zwei Flurstücken und liegt zentral in Weifa an einer wenig befahrenen Ortsstraße. Auf dem westlich gelegenen Flurstück befindet sich das Wohngebäude mit einem eingeschossigen Anbau, während auf dem östlichen Flurstück eine massive Garage steht. Ursprünglich als Wohnhaus erbaut wurde es in den 80-er Jahren zu einem Ferienheim bzw. Kinderferienlager umgebaut. In dieser Zeit erfolgten umfangreiche Bauarbeiten und ein massiver Anbau wurde errichtet. Der jetzige Eigentümer hat das Objekt 1995 erworben und wieder zu Wohnzwecken umgebaut. Im Jahr 1996 entstanden zwei Wohnungen (55 m² und 66 m²) im Wohnhaus und eine Wohnung (100 m²) im Anbau. Alle Wohnungen wurden vermietet. Derzeit wird die Immobilie nur noch vom Eigentümer bewohnt und kann bei Bedarf kurzfristig leergezogen werden.
Ausstattungsbeschreibung
In den Jahren 1995 und 1996 erfolgte die komplette Erneuerung der haustechnischen Anlagen und Leitungen. Ausgenommen davon sind die Elektroleitungen, welche aus der Zeit des Umbaus zum Ferienheim stammen. Starkstromanschluss ist vorhanden. Es wurden WC und Bäder eingebaut und die Leitungen bis ins Dachgeschoss geführt. 1996 erfolgte ebenfalls die Erneuerung der Heizungsanlage. Vor kurzem erfolgte der Einbau eines Erdgas- Brennwertgerätes (Valliant), welches auch die Warmwasserbereitung im gesamten Gebäude sichert.
Lage
Weifa, ein Ortsteil der Gemeinde Steinigtwolmsdorf, ist der höchstgelegene Ort im Landkreis Bautzen. Ursprünglich als Waldhufendorf gegründet passt es sich der Landschaft des Oberlausitzer Berglandes an. Weifa ist ein Erholungsort und auf Grund seiner landschaftlich schönen Lage ein begehrter Wohnort. Bis zur Kreisstadt Bautzen und zur Bundesautobahn BAB 4 sind es ca. 15 km. Der Ort ist verkehrstechnisch gut angebunden und im Gemeindeverbund gibt es eine gut ausgebaute Infrastruktur.
Sonstige Angaben
Courtage:
7,14 % inkl. MwSt. vom Käufer
Grundstück:
Die zwei Flurstücke werden durch einen öffentlichen Weg, welcher nicht mehr genutzt wird, getrennt und sind komplett eingezäunt. Die Medien Wasser, Abwasser (zentrales Abwassernetz), Strom und Telefon liegen an. Nach Aussage des Eigentümers sind alle relevanten Anschlussgebühren bezahlt. Zusätzlich befindet sich auf dem Grundstück ein ergiebiger Brunnen, welcher für Brauchwasser genutzt wird. Das Grundstück grenzt an eine Ortsstraße, von welcher es auch befahren wird.
Die Außenanlagen sind von einem guten Bestand an Laub- und Nadelbäumen und Streuobstwiesen geprägt. Die Zufahrt und die Wege im Grundstück sind geschottert. Östlich vor dem Hauseingang, am Brunnen spendet ein großer und alter Kastanienbaum im Sommer kühlen Schatten und lädt zu verweilen ein.
Bauweise:
Das große, dreigeschossige Fachwerkhaus wurde wahrscheinlich um 1860 erbaut und steht unter Denkmalschutz. Das Gebäude besitzt einen typischen Gewölbekeller, welcher teilweise verfüllt wurde. Im gesamten Haus sind Raumhöhen von mind. 2,30 m gegeben. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut, aber dafür vorbereitet. Die große Blockstube im Erdgeschoss ist größtenteils erhalten. Mit dem Umbau zum Ferienheim erfolgten umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten an und im Gebäude. Insbesondere wurde der Dachstuhl verändert und das Dach neu mit Naturschiefern eingedeckt. Neue Holzfenster mit Isolierverglasung (nicht denkmalgerecht, Bestandsschutz) ersetzten die alten Fenster.
Nutzung:
Es gibt verschiedene Nutzungsmöglichkeiten, von der Vermietung bis zur Eigennutzung.
Hinweis:
Da wir für den Verkauf dieser Immobilie exklusiv beauftragt sind, ist eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer nicht erwünscht.
Haftungsausschluss:
Dieses Exposé ist eine Vorabinformation. Vorstehende Angaben beruhen auf Auskünften der Eigentümer, wir übernehmen hierfür keine Haftung! Ein Rechtsanspruch auf einen Kaufvertrag kommt erst durch Gegenzeichnung des selbigen durch den Eigentümer zustande. Die Maklercourtage und Kaufnebenkosten errechnen sich aus dem beurkundeten Kaufpreis.