Startseite > Immobilien > Gewerbeimmobilien mieten > Krefeld
Trimodale Neubau-Logistik in Krefeld! 12,20 m UKB I 24-7-Nutzung I Sofort verfügbar 4
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: ProvisionspflichtigProvisionspflichtig
Energie & Baujahr
Baujahr: 2016
Ausstattungsbeschreibung
- ca. 12,20 m Hallenhöhe UKB
- ca. 7,5 t/m² Bodentraglast
- Andienung über insgesamt 44 Jumboüberladebrücken und 4 ebenerdige Sektionaltore
- Sprinkleranlage FM Global
- RWA vorhanden
- BMA vorhanden
- Lichtkuppeln im Dach
- Gasdunkelstrahler
- LED-Beleuchtung
- uneingeschränkte 24/7- Nutzung
- ausreichend Parkplätze vorhanden
- großzügige Rangier und Freiflächen vorhanden
- komplett eingefriedetes Areal mit Toranlage
- optionaler Gleisanschluss verfügbar
Lage
Diese Logistikanlage befindet sich in einem Industriegebiet und ist verkehrsgünstig gelegen.
Die Autobahn A 57 (Niederlande, Goch - Krefeld - Neuss - Köln) ist ca. 5 km und die A 44 (Belgien - Aachen - Bochum - Dortmund - Kassel) ca. 4 entfernt.
Der Düsseldorfer Flughafen ist nur ca 15 km entfernt, der HBF Krefeld in ca. 10 Fahrminuten erreicht.
- Autobahn A 44, A 57 in ca. 7 Fahrminuten
- HBF Krefeld in ca. 10 Fahrminuten
- Flughafen Düsseldorf in ca. 15 Fahrminuten
Sonstige Angaben
Kein Energieausweis vorhanden / in Bearbeitung.
Im Falle der Anmietung ist folgende Maklerprovision an uns zu zahlen: Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) unter 5 Jahren 3 Monatsmieten (Nominalmieten). Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer Gesamtlaufzeit ab 5 Jahren 4 Monatsmieten (Nominalmieten). Werden dem Mieter/Pächter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume als Laufzeiten. Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte provisionspflichtig. Im Fall der Anmietung weiterer Flächen im vermittelten-/nachgewiesenen Objekt -innerhalb von 12 Monaten nach Mietvertragsbeginn- wird auf Basis der gleichen Provisionsberechnungsgrundlage wie im Erstanmietungsfall eine zusätzliche Provision in o. g. Höhe von uns in Rechnung gestellt. Berechnungsgrundlage für unsere Provision ist dabei die vertraglich festgeschriebene Miete. Zur Monatsmiete im Sinne der vorgenannten Begrifflichkeiten gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten. Monatsmiete bei Staffelmieten ist die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Sonderleistungen jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht. Alle Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend. Die Provision wird fällig und zahlbar bei Mietvertragsabschluss.
Stichworte:
Gesamtfläche: 33000,00 m², Hallenhöhe: 12,20 m