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Trimodale Logistikflächen im Neusser Hafen I 12.000 m² Freifläche vorhanden I Kalthalle
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: provisionspflichtig für den MieterProvisionspflichtig
Ausstattungsbeschreibung
- ca. 4,50 m Lagerguthöhe, optimal als Blocklager zu nutzen
- ca. 5 t/m² Bodentraglast
- Andienung über 3 ebenerdige Rolltore (Höhe 3 m, 3,45 m und 6 m) und 7 Rampentore mit Überladebrücke
- RWA-Anlage über Dachkuppel
- BMA-Anlage
- Deckensprinklerung
- Kalthalle
- Ladestationen für Stapler
- großzügige Freifläche und Verkehrsfläche von ca. 12.000 m²
- Büro- und Sozialfläche von ca. 246 m² sind in die Logistikfläche integriert
- eingezäuntes Areal
- GI-Gebiet mit 24/7-Nutzung
Lage
Die Logistikliegenschaft befindet sich am trimodalen Standort im Neusser Hafen. Die A 46 und A 57 sind schnell und bequem erreicht und bieten hervorragende Verbindungen in alle Richtungen. Zudem ist eine Anbindung an den ÖPNV gewährleistet.
- Autobahn A 46 in ca. 5 Fahrminuten
- Hauptbahnhof in ca. 10 Fahrminuten
- Flughafen in ca. 20 Fahrminuten
Sonstige Angaben
Kein Energieausweis vorhanden / in Bearbeitung.
Im Falle der Anmietung ist folgende Maklerprovision an uns zu zahlen: Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) unter 5 Jahren 3 Monatsmieten (Nominalmieten). Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer Gesamtlaufzeit ab 5 Jahren 4 Monatsmieten (Nominalmieten). Werden dem Mieter/Pächter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume als Laufzeiten. Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte provisionspflichtig. Im Fall der Anmietung weiterer Flächen im vermittelten-/nachgewiesenen Objekt -innerhalb von 12 Monaten nach Mietvertragsbeginn- wird auf Basis der gleichen Provisionsberechnungsgrundlage wie im Erstanmietungsfall eine zusätzliche Provision in o. g. Höhe von uns in Rechnung gestellt. Berechnungsgrundlage für unsere Provision ist dabei die vertraglich festgeschriebene Miete. Zur Monatsmiete im Sinne der vorgenannten Begrifflichkeiten gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten. Monatsmiete bei Staffelmieten ist die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Sonderleistungen jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht. Alle Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend. Die Provision wird fällig und zahlbar bei Mietvertragsabschluss.
Stichworte:
Gesamtfläche: 14470,00 m², Hallenhöhe: 4,50 m