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Top Ladenlokal in 1A-Lage in der Fußgängerzone von Essen
Kaltmiete: € 7.500,00
Immobilientyp: Ladenlokal/ Einzelhandel
Kostenübersicht
Kaltmiete: € 7.500,00
Mieterprovision: siehe unter ,,Sonstiges''
Objektbeschreibung
Front:ca. 5,00 mGröße:rd. 50,00 m² Verkaufsfläche im Erdgeschoss+ rd. 50,00 m² Nebenfläche im1. Obergeschoss+ Lager im Kellergeschoss+ weitere Nebenflächen
Lage
Das Objekt befindet sich in bester Lage von Essen. Durch die Neueröffnung des Shopping Centers "Limbecker Platz" hat die Limbecker Straße deutlich an Frequenz gewonnen und ist mittlerweile der TOP STANDORT in Essen.In unmittelbarer Nachbarschaft des Objektes befinden sich zahlreiche namhafte Filialisten wieVila, eyes and more, TK Maxx, 1982 und O 2.Neu eröffnet in 2014 haben auf der Limbecker Straße:Benetton, Tchibo, Maisons du Monde (Umbau läuft), Gravis (Umbau läuft), Seidensticker, Hallhuber, Dunkin Donuts und Desigual.Öffentliche Verkehrsmittel und der Hauptbahnhof sind in wenigen Minuten fußläufig erreichbar.
Sonstige Angaben
- Lageart : A-Lage ;
- Bodenbelag : Keine Angabe ;
Alle genannten Daten wurden vom Vermieter gemacht. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten.Als ausschließlich auf die Vermittlung von gewerblichen Immobilien spezialisiertes Maklerunternehmen beschäftigen wir uns seit 1956 schwerpunktmäßig mit der Vermietung von Ladenlokalen im gesamten Bundesgebiet.Rein vorsorglich weisen wir Sie bereits jetzt darauf hin, dass wir Ihnen bei Zustandekommen eines rechtsgültigen Miet-/Untermietvertrages eine Maklerprovision gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Rechnung stellen werden.Die Maklerprovision errechnet sich wie folgt:Für den Nachweis bzw. die Vermittlung ? Mitursächlichkeit genügt ? erhalten wir von Ihnen bei Abschluss eines Mietvertrages als Maklerprovision:a)bei Verträgen mit einer Laufzeit bis zu 60 Monaten Dauer: 2,5 Netto-Monatsmieten als Mindestgebührb) bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 60 Monaten Dauer: 3 Netto-Monatsmietenc) bei Vertragsdauer von mehr als 100 Monaten: 3,6 Netto-Monatsmietend) ein vereinbarter Optionszeitraum - auch wenn die Ausübung der Option noch ungewiss ist - gilt als Mietzeit für die Berechnung der Maklerprovision.Bei einer Staffelmiete wird der Durchschnittsmietzins der gesamten Laufzeit des Vertrages, maximal jedoch für die Dauer von 10 Jahren für die Berechnung der Maklerprovision zugrunde gelegt.Die vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.Weitere Ladenlokale bundesweit auf Anfrage!