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Top Bauplatz in Sulgen! 1
Preis: € 175.000,00
Grundstücksfläche: ca. 1953 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 175.000,00
Käuferprovision: 3,57 % inkl. MwSt.
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 1953 m²
Objektbeschreibung
Der Bauplatz befindet sich im Bebauungsplangebiet Hörnle in Schramberg- Sulgen, unterhalb der Ulmenstraße.
Das insgesamt 1.935 m² große Grundstück befindet sich in interessanter Randlage und lässt sich problemlos in mehrere Parzellen, entsprechend dem Bedarf, aufteilen. Mit einem der Anlieger ist eine Vereinbarung, lt. dem Eigentümer, getroffen worden, in welchem zwei Teilstücke getauscht werden und sich daher ein sehr interessanter Bauplatz mit vielen Baumöglichkeiten ergibt.
Baurecht ist über den rechtskräftigen Bebauungsplan gesichert:
Allgemeines Wohngebiet
Grundflächenzahl 0,4
Geschossflächenzahl 0,8
2 Vollgeschosse
Dachneigung 28-32°
Laut Eigentümeraussage ist eine Teilerschließung bereits gewährleistet. Die endgültige Erschließung erfolgt durch die Stadt Schramberg. Etwaige Erschließungsbeiträge bezahlt, wer zum Zeitpunkt der Erschließung Eigentümer ist. Es besteht kein Bauzwang.
Die Zufahrt ist über das Flurstück 295/5 (Ulmenweg) seitens der Stadt Schramberg geplant.
Die zentrale und dennoch ruhige Grundstückslage ermöglicht die Erreichbarkeit des Zentrums in wenigen Gehminuten.
Ein Grundstück das für Bauträger ebenfalls sehr interessant ist.
Lage
Die Lage kann als absolut einzigartig in Sulgen bezeichnet werden.
Es besteht die Möglichkeit sowohl ein oder zwei großzügige Einfamilienhäuser zu erstellen. Für eine Bauträgermaßnahme wäre auch denkbar, zwei Mehrfamilienhäuser zu bauen.
Eine Lage um die man Sie beneiden wird!
Sonstige Angaben
Weitere Details teilen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch mit oder führen nach terminlicher Absprache eine Ortsbesichtigung durch.
Die Angaben in diesem Exposé beruhen auf uns erteilten Informationen. Wir sind bemüht möglichst umfangreiche Details zu erhalten und diese an unsere Kunden weiterzugeben.
Allerdings übernehmen wir keine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit.
Dem Makler ist ein entgeltliche Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit auch für die andere Seite (Verkäufer) gestattet.
Stichworte:
Bundesland: Baden-Württemberg