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**Tolle Verkaufs- und Lagerflächen in ansprechender Gewerbehalle** 1
Kaltmiete: € 8.500,00
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kostenübersicht
Kaltmiete: € 8.500,00
Mieterprovision: Die Mieterprovision beträgt 3,57 x Monatsmieten inkl. MwSt. zzgl. MwSt.
Nebenkosten: € 2.000,00
Objektbeschreibung
Die ansprechende und gepflegte Gewerbeimmobilie befindet sich in guter Lage im Industriegebiet. Die Halle bietet vielseitige Verwendungsmöglichkeiten und ist bei Bedarf evtl. noch erweiterbar.
Lage
Singen - Eine Stadt in paradiesischer Landschaft
Die große Kreisstadt Singen liegt inmitten der weithin unberührten Hegaulandschaft mit ihren von Burgen gekrönten Vulkanbergen. Singen (Hohentwiel) ist eine Stadt im Süden Baden-Württembergs, etwa 30 Kilometer nordwestlich von Konstanz und 20 Kilometer nordöstlich von Schaffhausen (Schweiz). Singen ist nach der Kreisstadt Konstanz die zweitgrößte Stadt des Landkreises Konstanz und bildet das Mittelzentrum für die umliegenden Hegau-Gemeinden. Die Stadt mit insgesamt 44.423 Einwohner, gliedert sich in die Kernstadt und die im Rahmen der Gemeindereform der 1970er-Jahre hinzugekommenen ehemals selbstständigen Gemeinden Beuren an der Aach, Bohlingen, Friedingen, Hausen an der Aach, Schlatt unter Krähen und Überlingen am Ried. Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.singen.de
Sonstige Angaben
AGB
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen ausdrücklich keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Unser Provisionsanspruch besteht und wird fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung oder Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit bezüglich des von uns benannten Objektes ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet worden ist. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist ausreichend. Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrundegelegt. Mit der Provisionszahlung wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich fällig.
Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit.
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