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teilvermietetes Mehrfamilienhaus mit Potential in Aschersleben 1
Kaufpreis: € 260.000,00
Wohnfläche: ca. 730 m²
Grundstück: ca. 529 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 260.000,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Mehrfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 730 m²
Grundstück: ca. 529 m²
Energie & Baujahr
Baujahr: 1885
Objektbeschreibung
Bei der angebotenen Immobilie handelt es sich um ein unterkellertes, dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und einem zweigeschossigen Seitenflügel mit insgesamt 12 Wohnungen aus dem Jahre 1885. In den Jahren 1995 bis 1996 erfolgte die umfassende Sanierung der Immobilie. Die Wohnungsgrößen variieren und haben Wohnflächen von 52 m² bis 85 m². Derzeit bestehen für sechs Wohnungen Mietverträge. Für einige der leerstehenden Wohnungen sind allerdings schon wieder Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich. Insbesondere eine Wohnung im Erdgeschoss und der darunterliegende Kellerbereich weisen Feuchtigkeitsschäden auf.
Lage
Aschersleben, auch Tor zum Harz genannt, ist die älteste Stadt Sachsen- Anhalts und liegt im mittleren Bereich Sachsen-Anhalts im Salzlandkreis. Als historisch gewachsene Industriestadt haben sich in Aschersleben u. a. die Druckindustrie, der Werkzeugmaschinenbau sowie der Fahrzeugbau angesiedelt. Verkehrstechnisch ist Aschersleben sehr gut an den Straßen- und Schienenverkehr angebunden. Eine Umgehungsstraße und eine vierspurige Schnellstraße verbindet Aschersleben auf kürzestem Weg mit der A 14 und der A 395 und hält so den Durchgangsverkehr in Grenzen. Öffentliche Gebäude, Schulen und Geschäfte des täglichen Bedarfes befinden sich in fußläufiger Umgebung.
Sonstige Angaben
Die Immobilie wird im Rahmen einer Zwangsversteigerung angeboten. Der im Gutachten festgestellte Verkehrswert beläuft sich auf 260.000 €. Ein Erwerb ist vorbehaltlich höherer Gebote voraussichtlich ab Verkehrswert provisionsfrei möglich.
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass alle Informationen zu diesem Objekt von dritter Hand eingeholt wurden und das Immobilienbüro Feldt keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen kann.
Hinweis: Bei einer Zwangsversteigerung entfällt die Vorlage eines Energieausweises nach § 16 EnEV.
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