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Teilbebautes Grundstück in einem Mischgebiet mit Potenzial für eigene Umsetzungen 1
Preis: auf Anfrage
Grundstücksfläche: ca. 2115 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: auf Anfrage
Käuferprovision: 3,57 % v. Netto-VKPreis (incl. MwSt)
Objektdaten Grundstück
Grundstücksfläche: ca. 2115 m²
Objektbeschreibung
Das großzügige Grundstück liegt im Ortsteil Arnoldshain, dirket an einem Waldstück. Es handelt sich dabei insgesamt um drei Flurstücke, die gegenüberliegend sind und sich in einem Mischgebiet befinden:
Das Hauptgrundstück besteht aus ca. 2.115m² zusammenhängende Gebäude- und Freifläche und ist ideal zur weiteren Bebauung von individuellen Vorstellungen geeignet. Hier steht bereits ein altes Gebäude, dass früher gewerblich als Gasthof und Pension betrieben worden ist.
Gegenüber der anderen Straßenseite befinden sich die beiden anderen Flurstücke
mit einer Fläche von ca. 561m² (Landwirtschaftsfläche) und mit einer Fläche von ca. 312m² (Verkehrsfläche).
Die beiden Flurstücke fanden früher auch Verwendung als Parkplatzfläche.
Damit eignet sich das Grundstück für gewerbliche Zwecke (Hotel/Gasthof/Flüchtlingsheim u.a.) wie auch für neue private Wohnvorhaben.
Preis auf Anfrage.
Lage
Die aus 9 Ortsteilen bestehende Großgemeinde Schmitten liegt im Hochtaunus am Nordhang des 878,5 m hohen Großen Feldberg und hat ca. 9.000 Einwohner. Schmitten ist anerkannter Luftkurort. Wo der Taunus am höchsten liegt Schmitten idyllisch im schönen Weiltal. Umgeben von Bergen und Hängen mit Laub- und Nadelwäldern hat Schmitten ganzjährig ideale Bedingungen für erholsame Urlaubs- und Freizeitgestaltung. Für Naturliebhaber bietet diese waldreiche Gegend zahlreiche Möglichkeiten von Spaziergängen bis zu Touren für Wanderer.
Aufgrund der Ausweisung neuer Baugebiete wächst Schmittens Einwohnerzahl kontinuierlich. Schmitten bietet eine gute Infrastruktur mit allen Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten, Apotheken und einer Grundschule.
Die Verkehrkehrsanbindung an das Rhein-Main-Gebiet ist gut.
Sonstige Angaben
Der Immobilienverkauf erfolgt im Auftrag des Verkäufers.
Die Angaben im Exposé stammen vom Verkäufer, sie wurden mit der erforderlichen Sorgfaltspflicht erstellt aber nicht überprüft.
Wir übernehmen daher für Ihre Richtigkeit keine Gewährleistung oder Haftung.
Der guten Ordnung halber bestätigen wir, dass unsere Tätigkeit zunächst völlig kostenlos erfolgt, lediglich im Erfolgsfalle durch eine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit beträgt die von dem Käufer zu zahlende Maklerprovision 3,57% auf den Gesamtkaufpreis inkl. 19% MwSt. und ist bei Abschluss des Kaufvertrages verdient und sofort fällig.
Geldwäsche: Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten, beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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