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Teilbare Gewerbefläche für Büro, Praxis oder Verkauf im Erdgeschoß eines 8-Einheiten-Hauses 2
Kaltmiete: € 3.500,00
Immobilientyp: Büro
Nutzfläche: ca. 188 m²
Kostenübersicht
Kaltmiete: € 3.500,00
Mieterprovision: 2,38 Monatskaltmieten inkl. 19% ges. MehrwertsteuerNebenkosten: € 500,00
Objektdaten Büro
Nutzfläche: ca. 188 m²
Energie & Baujahr
Baujahr: 2002
Objektbeschreibung
Die teilbare Gewerbefläche für Büro, Praxis oder Verkauf liegt im Erdgeschoß in einem 8-Einheiten-Haus in Fußweite von Bushaltestellen, Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie, Ärzten und Behörden nahe dem Zentrum von Wiesloch. Der Vermieter wohnt ebenfalls im Haus. Die Gewerbefläche von insgesamt 188 m² (für 3.500 € Kaltmete und 500 € Nebenkostenvorauszahlung) ist in zwei Einheiten à 94 m² (für jeweils 1.750 € Kaltmiete und 250 € Nebenkostenvorauszahlung) teilbar, welche jeweils einen separaten Eingang an der Straßenseite, einen separaten Eingang an der Hofseite und separate Toiletten haben, und zwischen den beiden Einheiten ist eine Verbindungstür vorhanden. Der Zugang zu dem lichtdurchfluteten Ladenlokal ist barrierefrei und stufenlos, und es kann zum Be- und Entladen direkt vor der Eingangstür gehalten werden. Es bestehen ausreichend Parkmöglichkeiten in den angrenzenden Straßen, wohingegen der Gewerbefläche keine eigenen Stellplätze zugeordnet sind. Kaltmieten und Nebenkostenpauschalen zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer.
Lage
Die teilbare Gewerbefläche für Büro, Praxis oder Verkauf liegt im Erdgeschoß in einem 8-Einheiten-Haus in Fußweite von Bushaltestellen, Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie, Ärzten und Behörden liegt nahe dem Zentrum von Wiesloch. Bushaltestellen für den Anschluß an den öffentlichen Nahverkehr befinden sich in wenigen Hundert Metern Entfernung, und von dort erreicht man den Bahnhof Wiesloch-Walldorf mit Anschluß an das S-Bahn-Streckennetz .
Sonstige Angaben
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben erfolgen im Auftrag des Vermieters. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
2. Mit Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen sofort oder später geschlossenen Kauf- Miet- Pacht- Erbpacht- oder sonstigen Vertrages, durch welchen in wirtschaftlicher Hinsicht ganz oder teilweise der angestrebte Vertragszweck erreicht wird, ist die ortsübliche Maklerprovision zu bezahlen.
3. Der Auftraggeber kann sich nur dann darauf berufen, bereits von einem Angebot gewusst zu haben, wenn er uns dies bei mündlichen Angeboten sofort oder bei einem schriftlichen Angebot innerhalb 7 Tagen nach Erhalt des Angebotes per Einschreiben mitteilt und gleichzeitig den Nachweis erbringt, woher die Vorkenntnis stammt. Unterlässt er diese Mitteilung, so ist er zur Provisionszahlung verpflichtet.
4. Die Weitergabe von Angeboten ist unzulässig und verpflichtet zu Schadenersatz. Die Aufnahme von Verhandlungen bedingt das Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen. Einer Tätigkeit für beide Vertragspartner wird zugestimmt.