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Stillgelegte ehemalige Strecke 6766 Prenzlau -Strasburg km 21,564 bis km 24,055
Preis: auf Anfrage
Kostenübersicht
Kaufpreis: auf Anfrage
Käuferprovision: keine Angabe
Objektbeschreibung
Der Abschnitt der Strecke ist stillgelegt und weitestgehend zurückgebaut, es könnten lediglich Schwellen und Schotter noch vorhanden sein. Der Verkauf erfolgt in dem Zustand - wie es steht und liegt -. Das Freistellungsverfahren von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durch das Eisenbahn-Bundesamt ist noch nicht erfolgt. Die dafür entstehenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.
Lage
Die ehemalige Abschnitt der Strecke 6766 Prenzlau - Strasburg mit einer Länge von ca. 3,5 km befindet sich im Landkreis Vorpommern-Greifswald im Südosten Mecklenburg-Vorpommerns unweit der Landesgrenze zu Brandenburg.
Sonstige Angaben
Der Kaufpreis versteht sich zuzügl. Nebenkosten (Notar, Vermessung, Gebühren, etc). Der Verkäufer wird zur Umsatzsteuer optieren.
Die Veräußerung erfolgt für den Käufer provisionsfrei im Auftrag des Eigentümers.
Alle Angaben haben wir sorgfältig zusammengetragen. Da wir uns hierbei auf die Informationen der Verkäufer und Dritter stützen müssen, übernehmen wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr.
Diese Informationen sind nur für den Exposéempfänger bestimmt. Dieser haftet bei nicht gestatteter Weitergabe an Dritte.
Konditionen:
Bitte senden sie ihr Kaufangebot an o.g. Anschrift.
Die Deutsche Bahn AG behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt. Dieses Verfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO) oder anderer vergaberechtlicher Vorschriften (z.B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen (VOL)) und auch nicht mit den dort aufgeführten Verfahren vergleichbar.
Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Auch werden keine Kosten für das Erstellen und Einreichen eines Angebotes erstattet.