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Stillgelegte Bahnstrecke zwischen Zaußwitz und Oppitzsch
Kaufpreis: auf Anfrage
Grundstück: ca. 27461 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: auf Anfrage
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Sonstige
Grundstück: ca. 27461 m²
Objektbeschreibung
Die Strecke ist stillgelegt, alle Anlagen sind außer Betrieb. Gleise, Schwellen und Bahnübergänge sind teilweise noch vorhanden.
Die Strecke wurde von der NVA als Umgehungsstrecke für Kriegsfälle gebaut und ist nie in Betrieb gegangen.
Lage
Zwischen Zaußwitz und Oppitzsch
Sonstige Angaben
Strehla, 637/2, 637/5, 586/2, 589/2, 590/2, 600/2,
602/2, 610/2, 610/4, 612/4, 613/1, 619/2, 620/2,
621/2, 545/2, 516/2, 523/2, 528/2, 529/5, 517/2,
518/2, 520/2, 629/2, 635/2
Oppitzsch, 36/2, 37/2
Kleinrügeln, 112/2, 102/2, 103/2, 107/1, 108/2, 111/3, 111/4, 135/2, 89/2, 93/2, 94/2, 100/1
518/2, 520/2, 629/2, 635/2
Oppitzsch, 36/2, 37/2
Kleinrügeln, 112/2, 102/2, 103/2, 107/1, 108/2, 111/3,
111/4, 135/2, 89/2, 93/2, 94/2, 100/1
Hinweise:
Der Kaufpreis versteht sich zuzügl. Nebenkosten (Notar, Vermessung, Gebühren, etc). Der Verkäufer wird zur Umsatzsteuer optieren.
Die Veräußerung erfolgt für den Käufer provisionsfrei im Auftrag des Eigentümers.
Alle Angaben haben wir sorgfältig zusammengetragen. Da wir uns hierbei auf die Informationen der Verkäufer und Dritter stützen müssen, übernehmen wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr.
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Konditionen:
Bitte senden sie ihr Kaufangebot mit dem Betreff Kaufangebot für 1001362 an o.g. Anschrift.
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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten handelt. Dieses Verfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO) oder anderer vergaberechtlicher Vorschriften (z.B. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ausgenommen Bauleistungen (VOL)) und auch nicht mit den dort aufgeführten Verfahren vergleichbar.
Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Auch werden keine Kosten für das Erstellen und Einreichen eines Angebotes erstattet.