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***Stadthaus im Zentrum von Michelstadt***
Kaufpreis: € 229.000,00
Wohnfläche: ca. 185 m²
Zimmer: 7
Grundstück: ca. 518 m²
Parkett, Garten/-mitbenutzung, Einbauküche, Stellplätze, Waschküche
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 229.000,00
Käuferprovision: 5,95 % inkl. ges. MwSt. vom Kaufpreis = 5 % zzgl. ges. MwSt. vom Kaufpreis (wie in Hessen üblich vom Käufer zu bezahlen)
Objektdaten Mehrfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 185 m²
Grundstück: ca. 518 m²
Zimmer: 7
Etagenzahl: 2
Energie & Baujahr
Baujahr: 1839
Energieausweistyp: Bedarfsausweis
Hauptenergieträger: Gas
Heizungsart: Zentral
Endenergiebedarf: 279.40 kWh/m² Jahr
Energieeffizienzklasse:Objektbeschreibung
Dieses schöne Stadthaus liegt im Herzen von Michelstadt.
Im Kellergeschoss/Erdgeschoss finden wir einen großen Kellerraum, der eventuell als Garage umzubauen wäre, ein Heizungsraum, ein Keller, ein Wasch- und Trockenraum, sowie ein schöner Gewölbekeller aus Sandstein.
Im Erdgeschoss/1. Obergeschoss erwarten den neuen Eigentümer eine 4 Zimmer-Wohnung, die im Jahre 1998 vollständig saniert worden ist, ein schönes Wohn/Esszimmer, eine Küche mit einer sehr gepflegten Einbauküche, 3 Schlafzimmer, ein großzügiges Wannen-Duschbad mit WC sowie ein Gäste-WC, Flur und ein Ausgang zum Garten, wo Kinder ganz ungestört spielen können.
Im Dachgeschoss befindet sich die zweite noch unrenovierte Wohnung mit einem Wohnzimmer, einer Küche, 2 Schlafzimmer, ein Duschbad, ein WC und Flur
Ausstattungsbeschreibung
Beheizt wird das Haus mit einer neuwertigen Gas-Zentralheizung. Die Fenster sind mit isolierverglasten Holzsprossenfenstern ausgestattet. Die Böden sind überwiegend mit Echtholzparkett und Fliesenbodenbelägen ausgelegt.
Lage
Zentrale Lage, schöner Garten im rückwärtigen Bereich, ideal für Kleinkinder
Sonstige Angaben
1 PKW-Stellplatz ist bereits vorhanden, für dieses Gebäude besteht kein Denkmalschutz, eine Einbauküche mit Gas-Kochfeld und ein Kaminofen im Wohnzimmer sind vorhanden und im Kaufpreis enthalten.
Geldwäschegesetz:
Neue gesetzliche Regelung zum Geldwäschegesetz:
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10, müssen Immobilienmakler die Identität ihrer Kunden feststellen.
Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis ihrer Kunden, die am Kauf einer Immobilie interessiert sind, zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis festzuhalten. Wir bitten Sie daher das Kontaktformular vollständig auszufüllen und bei einer Besichtigung einen gültigen Personalausweis mitzubringen. Vielen Dank.
Bei Fragen zum GwG können Sie gerne unser Büro kontaktieren und einen Infoflyer anfordern.
Außerdem muss der Immobilienmakler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.