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Solitär! Hallen- und Produktionsflächen in Reisholz I 8,00 m UKB I 6 Rampentore 2
Kaltmiete: auf Anfrage
Immobilientyp: Halle/ Produktionsfläche
Kostenübersicht
Kaltmiete: auf Anfrage
Mieterprovision: provisionspflichtig für den Mieter
Ausstattungsbeschreibung
Halle:
- ca. 8,00 m Hallenhöhe UKB (EG)
- ca. 4,00 m Hallenhöhe UKB (UG)
- ca. 2,00 t/m² Bodentraglast
- Andienung über 6 Tore auf Rampenniveau (3 mit Niveauausgleich) und ein ebenerdiges Tor (5,00 m breit x 4,00 m hoch)
- RWA-Anlage
- BMA-Anlage
- Fensterbänder
- ausreichend Rangier- und Freiflächen vorhanden
Büro:
- flexible Aufteilung
- Fensterbankkabelkanäle
- Teppichboden
- außen liegender Sonnenschutz
- getrennte WC-Einheiten (D/H)
Lage
Die Liegenschaft befindet sich im Düsseldorfer Stadtteil Holthausen, einem gewachsenen, gewerblich geprägten Stadtteil. Der Standort ist exzellent an das Autobahnnetz in alle Richtungen durch die A 46 und A 59 angeschlossen, sowie über die "Stadtautobahn" über die Münchener Straße. Die in unmittelbarer Nähe befindliche Straßenbahnlinie bietet zudem hervorragende Anbindungen an den ÖPNV. Zahlreiche renommierte Unternehmen, wie z.B. Henkel oder IKEA haben sich für diesen Standort bereits entschieden und genießen dessen Vorzüge.
- Autobahn A 46, A 59 in ca. 5 Fahrminuten
- Hauptbahnhof in ca. 15 Fahrminuten
- Flughafen in ca. 25 Fahrminuten
Sonstige Angaben
Kein Energieausweis vorhanden / in Bearbeitung.
Im Falle der Anmietung ist folgende Maklerprovision an uns zu zahlen: Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) unter 5 Jahren 3 Monatsmieten (Nominalmieten). Bei Miet-, Pacht- und Nutzungsverträgen mit einer Gesamtlaufzeit ab 5 Jahren 4 Monatsmieten (Nominalmieten). Werden dem Mieter/Pächter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume als Laufzeiten. Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte provisionspflichtig. Im Fall der Anmietung weiterer Flächen im vermittelten-/nachgewiesenen Objekt -innerhalb von 12 Monaten nach Mietvertragsbeginn- wird auf Basis der gleichen Provisionsberechnungsgrundlage wie im Erstanmietungsfall eine zusätzliche Provision in o. g. Höhe von uns in Rechnung gestellt. Berechnungsgrundlage für unsere Provision ist dabei die vertraglich festgeschriebene Miete. Zur Monatsmiete im Sinne der vorgenannten Begrifflichkeiten gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten. Monatsmiete bei Staffelmieten ist die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Sonderleistungen jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht. Alle Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend. Die Provision wird fällig und zahlbar bei Mietvertragsabschluss.
Stichworte:
Gesamtfläche: 5717,00 m², Hallenhöhe: 0 m