Startseite > Immobilien > Haus kaufen > Neu-Ulm (Kreis)
So ists (R)echt - historisches Gerichtsgebäude auf dem Weg in die Zukunft!
Kaufpreis: € 95.000,00
Wohnfläche: ca. 1200 m²
Zimmer: 35
Grundstück: ca. 1031 m²
Garten/-mitbenutzung
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 95.000,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Mehrfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 1200 m²
Grundstück: ca. 1031 m²
Zimmer: 35
Etagenzahl: 2
Energie & Baujahr
Baujahr: ca. 1509
Hauptenergieträger: Öl
Heizungsart: Ofen
Lage
Ihr zukünftiges Anwesen finden Sie in der kleinen Gemeinde Osterberg in Mittelschwaben. Die etwa 868 Einwohner zählende Gemeinde in der Donau-Iller-Region überzeugt durch typisch schwäbische Gemütlichkeit und ländliche Idylle. Zugleich lockt sie durch die Nähe zur Stadt Memmingen mit allen Annehmlichkeiten der reizvollen Allgäu Metropole.
Alles was Sie zum Leben brauchen, finden Sie direkt vor Ort. Die kleine Gemeinde verfügt über einen Kindergarten und eine Grundschule, die zu Fuß leicht zu erreichen sind. Zusätzliche Einkaufs- und Gastronomieangebote, Apotheke, Ärzte etc. warten im nur ca. 10 Fahrminuten / 7 km entfernten Altenstadt (Iller) auf Sie.
Eine ausgezeichnete Verkehrsanbindung ist in Osterberg garantiert. Eine Bushaltestelle befindet sich direkt vor Ihrem zukünftigen Anwesen. Die Stadt Memmingen - mit dem Allgäu Airport mit Linien- und Charterverbindungen zu nationalen und internationalen Zielen - liegt nur etwa 20 Fahrminuten / 20 km entfernt. Auch der Weg nach Ulm ist nicht weit. Dank der Nähe zur A7 erreichen Sie das ca. 40 km entfernte Ulm in nur einer halben Autostunde.
Sonstige Angaben
Repräsentativer Vorzeigebau:
Sie lieben historische Gebäude und suchen nach einem ganz besonderen Baudenkmal? Dann sollten Sie in den kleinen schwäbischen Ort Osterberg zwischen Memmingen und Illertissen kommen. Hier wartet ein ehemaliges Gerichtsgebäude auf Sie, das bis heute die Würde und Erhabenheit seiner früheren Nutzung ausstrahlt. Der hohe, zweigeschossige Giebelbau mit markantem Satteldach wurde nachweislich um 1509 errichtet und in den darauffolgenden Jahrhunderten mehrfach verändert. Jetzt liegt es an Ihnen, mit diesem denkmalgeschützten Vorzeigebau in die Zukunft zu starten!
Vielversprechendes Anwesen:
Ihr zukünftiges Anwesen hat so manche Geschichte zu erzählen. Ursprünglich als Fachwerkbau errichtet, dürfte das Gebäude bereits im 18. Jahrhundert seine massiven Ziegelmauern erhalten haben. Allein der Ostgiebel mit vorkragendem Dachgeschoss hat sich in seiner ursprünglichen Form erhalten. Seine im späten 19. / frühen 20. Jahrhundert erfolgten Um- und Anbauten verhalfen ihm zu seiner einprägsamen Erscheinung und seiner respektablen Größe. Im Laufe seiner abwechslungsreichen Vergangenheit wurde der beachtliche Bau ursprünglich als Gerichtsgebäude von Schloss Osterberg und bis vor etwa 15 Jahren als Gasthof mit Metzgerei genutzt. Seine Wohnfläche von ca. 1200 m² - verteilt auf 35 Räume mit zum Teil beträchtlichen Raumhöhen - eröffnet vielversprechende Nutzungsmöglichkeiten. Wo vormals Recht gesprochen und Gäste bewirtet wurden, kann heute ein großzügiges Mehrfamilienhaus entstehen, das alten und neuen Mitbürgern ein gemütliches Zuhause bietet. Auch an die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im zugehörigen Stallgebäude mit ca. 130 m² Nutzfläche kann gedacht werden.
Was immer Sie planen, eine denkmalgerechte Sanierung des renovierungsbedürftigen Gebäudes ist der Schlüssel zum Erfolg. Unter Berücksichtigung des historischen Grundrisses und der eindrucksvollen baulichen Ausstattung kann sich das ehemalige Gerichtsgebäude in ein modernes Wohngebäude verwandeln. Sobald neue Haustechnik (Heizung, Sanitär, Elektro) angebracht und eine denkmalverträgliche energetische Sanierung (mit Dämmung der obersten Geschossdecken, denkmalgerechter Sanierung des Fensterbestands etc.) erfolgt ist, steht es einem Neubau in nichts nach. Vielmehr wird das Extra an historischem Ambiente eine besondere Wohnatmosphäre schaffen. Hierfür sorgen die warmen Fachwerkinnenwände, die herrlichen Holzdielen und historische Türen, eine großzügig angelegte Kassettendecke, ein interessanter Steinboden mit Terrazzomuster und die Fenster des 18. Jahrhunderts. Zur Deckung der Sanierungskosten steht Ihnen ggf. die Inanspruchnahme von Steuervorteilen und Fördermitteln offen.
Der Eigentümer des Anwesens bittet um seriöse Anfragen. Ein Mietkauf muss aufgrund des renovierungsbedürftigen Zustands des Gebäudes ausgeschlossen werden.
Förderung:
Steuerabschreibungen nach §§ 7i, 10f, 10g, 11b EStG möglich; Zuschüsse bei Instandsetzung denkbar (u. a. aus Denkmalpflegefördermitteln).
Hinweis:
Alle Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege übernimmt keinerlei Haftung für evtl. nicht oder nicht mehr zutreffende Angaben.
Der erfolgreiche Verkauf des Anwesens sowie anderweitige Sachverhaltsänderungen sind dem BLfD unverzüglich mitzuteilen. Die Beschreibung des Denkmals (Objektexposé) wird dann auf entsprechenden Hinweis des Verkäufers entfernt werden. Schäden, die durch unterlassene oder fehlerhafte Informationen des Verkäufers entstehen, sind von diesem zu tragen.