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Selbst einziehen oder als Kapitalanlage nutzen: Drei-Zimmer-Wohnung mit Aufzug!
Kaufpreis: € 39.900,00
Wohnfläche: ca. 76 m²
Zimmer: 3
Lift
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 39.900,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Wohnung
Wohnfläche: ca. 76 m²
Zimmer: 3
Etage: 4
Energie & Baujahr
Baujahr: 1973
Hauptenergieträger: Gas
Heizungsart: Zentral
Objektbeschreibung
Bei der zur Zwangsversteigerung stehenden Immobilie handelt es sich um eine aktuell leerstehende Eigentumswohnung im vierten Obergeschoss eines ansonsten vollvermieteten Mehrfamilienhauses mit gepflegten Außenanlagen.
Die bequem über den Aufzug zu erreichende, lichtdurchflutete und teilweise mit pflegeleichtem Laminat ausgestattete Drei-Zimmer-Wohnung verfügt über eine Wohnfläche von ca. 76 m².
Ausstattungsbeschreibung
Besonders hinweisen möchten wir auf folgende Details:
? Balkon
? Stellplatz
? praktische Abstellräume innerhalb der Wohnung
? Keller
? doppelt verglaste Fenster
? Kunststoffrollläden
? Gas-Zentralheizung
? Warmwasserbereitung über elektrischen Durchlauferhitzer
? Aufzug
? Fahrradkeller mit ebenerdigem Zugang
Lage
Dort, wo der Rhein in die Niederlande fließt, liegt die urige Hansestadt Emmerich - ein Standort in einmaliger Lage.
Emmerich gehört mit seinen rund 31.000 Einwohnern dem Kreis Kleve an und bildet zusammen mit der längsten Hängebrücke Deutschlands das Golden Gate zum Niederrhein und zu den Niederlanden.
Sonstige Angaben
Das Objekt kann im Wege der anstehenden Zwangsversteigerung vor dem Amtsgericht erworben werden. Der Erwerb ist provisionsfrei. Gerne betreuen wir Sie vor wie während des Verfahrens.
In allen Fragen bezüglich der Immobilie und der Verkaufsmodalitäten steht Ihnen Tina Schützler unter 0211 / 688 709 - 160 jederzeit gerne zur Verfügung.
Zum 'Kaufpreis':
Der Erwerb der Immobilie im Zwangsversteigerungsverfahren ist provisionsfrei für den Käufer. Einen feststehenden Kaufpreis gibt es dabei nicht. Den Zuschlag im Zwangsversteigerungstermin erhält Derjenige, der das höchste Gebot abgibt, sofern dieses den Vorgaben des ZVG entspricht und die betreibende Gläubigerin zustimmt. Diese Zustimmung wird voraussichtlich erteilt, wenn das Gebot mindestens dem unter 'Kaufpreis' genannten Betrag entspricht.
Auf den Verlauf der Bietstunde und die Durchführung des Zwangsversteigerungstermins kann von unserer Seite kein Einfluss genommen werden.
Zur Herkunft unserer Informationen:
Unsere Angebote basieren auf uns erteilten Informationen des Auftraggebers oder von Dritten. Eine Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Angaben kann von uns nicht übernommen werden. Sie wurden von uns nicht überprüft, so dass wir für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen können.
Zum Energieausweis:
Die Immobilie befindet sich im Zwangsversteigerungsverfahren. Der Eigentumsübergang kann nur im Wege der Zwangsversteigerung erfolgen.
Nach § 16 Abs. 2 Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung vorzulegen.
Hieraus ergibt sich, dass die sog. Fälle des Eigentumserwerbs kraft eines Hoheitsaktes wie in einem Zwangsversteigerungsverfahren nicht erfasst sind. Hieran ändert sich in der neuen EnEV 2014 nichts.(i.A. Petra Eich, BMUB, Referat B I 4 in Bonn)