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Sehr zentral gelegene 2 ZKB-Wohnung mit Balkon
Kaufpreis: € 145.000,00
Wohnfläche: ca. 52 m²
Zimmer: 2
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 145.000,00
Käuferprovision: 3,57% inkl. MwSt.
Objektdaten Wohnung
Wohnfläche: ca. 52 m²
Zimmer: 2
Energie & Baujahr
Baujahr: 1961
Hauptenergieträger: Gas
Heizungsart: Ofen
Objektbeschreibung
5 Gehminuten bis zur Rheinpromenade, und ein sehr gelungerer Zuschnitt zeichnen diese knapp 52 qm große Eigentumswohnung in zentraler Lage von Mainz aus. Gelungener Zuschnitt, da kaum Fläche auf den Flur verschwendet wurde, und dafür zwei schön dimensionierte Räume eingeplant wurden. So wurden ein Wohnzimmer mit knapp 19 qm, eine Küche mit 10 qm, und ein 15 qm großes Schlafzimmer mit Zugang zum Balkon, im 2.Obergeschoss des 10-Familienhauses untergebracht. Über ein Bad mit Wanne verfügt die Wohnung natürlich auch, dieses ist allerdings renovierungsbedürftig. Ein Kellerraum steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung.
Ausstattungsbeschreibung
1 schönes großes Wohnzimmer (ca. 18,8 m²) mit viel Fensterfläche, 1 Schlafzimmer (14,8 m²) mit Balkon, 1 renovierungsbedürftiges Wannenbad, 1 Küche (10,4 m²) + Flur (4,55 m²)
+ Balkon
+ Kellerraum
+ Gas-Einzelöfen
+ Isolierverglasung
Lage
Das Mehrfamilienhaus steht in einer Querstraße vom Rheinufer, in zentraler Lage.
Sonstige Angaben
Wichtiger Hinweis:
Eine riesige Auswahl von rund 500 Alternativobjekten finden Sie unter www.immobilien-kafitz.de. Gerne geben wir Ihnen auch telefonisch jederzeit unter der Rufnummer 06303-983194 oder 0631-750071-0 Auskunft.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Stichworte:
Anzahl der Schlafzimmer: 1, Anzahl der Badezimmer: 1