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***Schönes Haus zum kleinen Preis!*** 1
Kaufpreis: € 95.000,00
Wohnfläche: ca. 177 m²
Zimmer: 4
Grundstück: ca. 805 m²
Garage/ Stellplatz
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 95.000,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Einfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 177 m²
Grundstück: ca. 805 m²
Zimmer: 4
Energie & Baujahr
Baujahr: 1900
Objektbeschreibung
Bei der hier zur Zwangsversteigerung stehenden Immobilie handelt es sich um ein freistehendes, ca. Anfang des 20. Jahrhunderts in Massivbauweise errichtetes Einfamilienhaus. Das unterkellerte Haus verfügt über ca. 177 m² Wohnfläche, welche praktisch aufgeteilt sind. Darüber hinaus befinden sich eine Garage direkt am Haus und eine weitere freistehende Garage auf dem Grundstück.
Ausstattungsbeschreibung
Wir erlauben uns einige Details:
Ölheizung (Bj. 2008)
Dachterrasse
Gäste-WC
Dusch- und Wannenbad mit Fenster
Zwei Garagen
Lage
Die hier zum Angebot stehende Immobilie ist am Ortsrand von Appeldorn-Kehrum gelegen, ca. sechs Kilometer von Kalkar entfernt. Kalkar kann binnen sieben Minuten angefahren werden, sodass nicht nur diverse Einkaufsmöglichkeiten sondern auch Schulen und Ärzte schnell erreicht werden können.
Sonstige Angaben
Das Objekt kann im Wege der anstehenden Zwangsversteigerung unter dem amtlich ermittelten Verkehrswert vor dem Amtsgericht erworben werden. Der Erwerb ist provisionsfrei. Gerne betreuen wir Sie vor sowie während des Verfahrens.
Zum 'Kaufpreis':
Der Erwerb der Immobilie im Zwangsversteigerungsverfahren ist provisionsfrei für den Käufer. Einen feststehenden Kaufpreis gibt es dabei nicht. Den Zuschlag im Zwangsversteigerungstermin erhält Derjenige, der das höchste Gebot abgibt, sofern dieses den Vorgaben des ZVG entspricht und die betreibende Gläubigerin zustimmt. Diese Zustimmung wird voraussichtlich erteilt, wenn das Gebot mindestens dem unter 'Kaufpreis' genannten Betrag entspricht. Auf den Verlauf der Bietstunde und die Durchführung des Zwangsversteigerungstermins kann von unserer Seite kein Einfluss genommen werden.
Zur Herkunft unserer Informationen:
Unsere Angebote basieren auf uns erteilten Informationen des Auftraggebers oder von Dritten. Eine Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Angaben kann von uns nicht übernommen werden. Sie wurden von uns nicht überprüft, so dass wir für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen können.
Zum Energieausweis:
Die Immobilie befindet sich im Zwangsversteigerungsverfahren. Der Eigentumsübergang kann nur im Wege der Zwangsversteigerung erfolgen.
Nach § 16 Abs. 2 Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung vorzulegen.
Hieraus ergibt sich, dass die sog. Fälle des Eigentumserwerbs kraft eines Hoheitsaktes wie in einem Zwangsversteigerungsverfahren nicht erfasst sind. Hieran ändert sich in der neuen EnEV 2014 nichts.(i.A. Petra Eich, BMUB, Referat B I 4 in Bonn)