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Schöner Garten und ruhigem Wohnort gefällig?
Kaufpreis: € 69.000,00
Wohnfläche: ca. 100 m²
Zimmer: 5
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 69.000,00
Käuferprovision: 3,57% inkl. MwSt.
Objektdaten Einfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 100 m²
Zimmer: 5
Energie & Baujahr
Hauptenergieträger: Öl
Heizungsart: Ofen
Objektbeschreibung
Ein kleines Haus das ich liebevoll umgestalten möchte, und zum gemütlichen Nest für meine Familie ausbauen werde. Mit dem schönen Gärtchen, und den vielen erhaltenswerten Details, wie z.b. den schönen Innentüren, die ich eventuell ablaugen werde, die schöne Vollholztreppe und die Sandsteinsimse, die unbedingt erhalten werden müssen. Der Grundpreis ist absolut günstig, und so habe ich noch ein Polster um die Heizung und die Bäder zu erneuern. Somit haben wir schon bald unsere eigenen 4 Wände und erfreuen uns an unserem charmanten Einfamilienhaus mit Raum für die ganze Familie.
Ausstattungsbeschreibung
Aufteilung:
KG-Aufteilung: 2 Kellerräume
EG- Aufteilung: Diele, Vorraum zum Bad, Bad mit Wanne, Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer/Esszimmer, 1 weiteres Zimmer
OG-Aufteilung: 3 Schlafzimmer (1 x Durchgangszimmer), WC
Lage
Im schönen Alsenztal liegt der kleine Ort Bayerfeld-Steckweiler, ca. 8 km nördlich von Rockenhausen. Landschaftlich reizvoll ist der herrliche Ausblick über das Alsenztal. Zum Einkaufen, zur Schule oder für alle anderen Dinge des Lebens fährt man nach Rockenhausen.
Sonstige Angaben
Wichtiger Hinweis:
Eine riesige Auswahl von rund 500 Alternativobjekten finden Sie unter www.immobilien-kafitz.de. Gerne geben wir Ihnen auch telefonisch jederzeit unter der Rufnummer 06303-983194 oder 0631-750071-0 Auskunft.
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen. Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Stichworte:
Anzahl der Schlafzimmer: 3, Anzahl der Badezimmer: 1