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Schöne Eigentumswohnung in Mülheim-Fulerum
Kaufpreis: € 59.000,00
Wohnfläche: ca. 69.72 m²
Zimmer: 3
Neubau
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 59.000,00
Käuferprovision: 4,76 % inkl. gesetzl. MwSt.
Hausgeld: € 60,00Objektdaten Wohnung
Wohnfläche: ca. 69.72 m²
Zimmer: 3
Etage: 3
Energie & Baujahr
Baujahr: 1960
Renovierungsjahr: 1950
Energieausweistyp: Verbrauchsausweis
Hauptenergieträger: Gas
Heizungsart: Etage
Endenergieverbrauchs-kennwert: 135.30 kWh/m² Jahr
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten
Objektbeschreibung
- Wohnung im 3. Obergeschoss mit Kellerraum in gepflegtem Mehrfamilienhaus in Reihenbebauung
- Wohnung mit Balkon, Flur, Bad ohne Wanne, Küche, drei Wohnräumen, davon ein Raum als Durchgangszimmer
- ordentlicher Zustand, augenscheinlich keine Mängel
Lage
- kreisfreie Großstadt im westlichen Ruhrgebiet in Nordrhein-Westfalen, ca. 166.000 Einwohner
- Lage zwischen den angrenzenden Oberzentren Duisburg und Essen sowie der nahe gelegenen Landeshauptstadt Düsseldorf
- Nähe RheinRuhrZentrum
- ÖPNV, Geschäfte des tägl. Bedarfs, Ärzte, Schulen in unmittelbarer Umgebung
Sonstige Angaben
Alle Angaben basieren ausschließlich auf Informationen unseres Auftraggebers ohne Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Alle unsere Angebote sind nur für Sie, den Interessenten, bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zu dem nachgewiesenen Objekt zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Käuferprovision/Bearbeitungsgebühr zu ersetzen. Hinweis Datenschutz: Zur ordnungsgemäßen Erbringung unserer Dienstleistung, ist eine elektronische Speicherung Ihrer persönlichen Daten vorgesehen. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, welche wir Ihnen auf Wunsch zusenden, sowie jederzeit über unserer Internetseite zur Verfügung stellen.
Ergänzend zu Objekten aus Insolvenz bzw. Bankenverwertung folgender Hinweis:
Ein schriftliches Kaufpreisangebot ist notwendig. Der Verkauf bedarf der Zustimmung des Insolvenzverwalters und/oder des Grundpfandgläubigers bzw. eines Zuschlages vom Amtsgericht im Wege einer Zwangsversteigerung.