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Schöne 2-Zimmer-Dachgeschosswohnung 1
Kaltmiete: € 220,96
Wohnfläche: ca. 63.13 m²
Zimmer: 2
bezugsfrei ab: 13.10.2016
Kostenübersicht
Kaltmiete: € 220,96Wohnberechtigungsschein erforderlich
Warmmiete: € 377,96
Nebenkosten: € 90,00
Heizkosten: € 67,00
Kaution: € 220,96
Objektdaten Wohnung
Wohnfläche: ca. 63.13 m²
bezugsfrei ab: 13.10.2016
Zimmer: 2
Energie & Baujahr
Baujahr: 1911
Heizungsart: Zentral
Objektbeschreibung
Helle, geräumige 2-Zimmer-Wohnung im Dachgeschoss (2.OG) eines Mehrfamilienhauses. Die Wohnung verfügt über ein helles Badezimmer mit Dusche, einer Küche mit weißem Fliesenspiegel sowie einem Wohn- und Schlafzimmer. Bei der Boden- und Wandgestalung können Sie Ihre eigenen Wünsche umsetzen.
Ausstattungsbeschreibung
Kabelanschluss; Türsprechanlage; Isolierverglasung; Warmwasser zentral (über Heizanlage); Waschmaschinenanschluss; Kellerraum; Gas-Zentralheizung; Rauchwarnmelder; Außenbeleuchtung; Wärmedämmung der Kellerdecke;
Lage
Wohnen in Geschichte! Im Herzen von Ückendorf befindet sich diese Altbau- Wohnanlage mit großen begrünten Innenhöfen. Verkehrsberuhigt. Spielplätze, Kindergarten, Grundschule in unmittelbarer Umgebung.
Sonstige Angaben
WBS erforderlich. Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine Bescheinigung, mit der ein Mieter nachweislich berechtigt ist, aufgrund seiner Einkommenshöhe eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Sozialwohnung zu bewohnen. Den Wohnberechtigungsschein erstellt das zuständige Wohnungsamt. Bitte klären Sie hier im Vorfeld ab, ob Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben.
Die Kabelgebühren sind bereits in den Nebenkosten enthalten.
Bei Fragen zu Ihrer Wohnungssuche, wenden Sie sich bitte montags - freitags zwischen 07:00 - 20:00 Uhr und samstags zwischen 08:00 - 16:00 Uhr an folgende Rufnummer: 0234 4147000-13. Unser Kundenservice steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr. Maßgeblich sind die im Mietvertrag geschlossenen Vereinbarungen. Soweit die Grundrissgrafiken Maßangaben und Einrichtungen enthalten, wird auch für diese jegliche Haftung ausgeschlossen. Mietverhandlungen sind ausschließlich über den benannten Ansprechpartner zu führen. Mietpreisänderungen bleiben vorbehalten.
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Baudenkmal: Gem. 16 Abs.5 der EnEV 2014 ist das Gebäude von der Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises befreit. Er liegt nicht vor.
Stichworte:
Bundesland: Nordrhein-Westfalen