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Schmuckstück in der Zeiler Altstadt!
Kaufpreis: € 349.000,00
Wohnfläche: ca. 170 m²
Zimmer: 5
Grundstück: ca. 380 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 349.000,00
Käuferprovision: 5,95 % inkl. MwSt.
Objektdaten Sonstige
Wohnfläche: ca. 170 m²
Grundstück: ca. 380 m²
Zimmer: 5
Energie & Baujahr
Baujahr: 1650
Hauptenergieträger: Gas
Heizungsart: Zentral
Objektbeschreibung
Schmuckstück in der Zeiler Altstadt!
Prächtiges Fachwerkhaus mit traditionsreichem Spezialitätenrestaurant in historisch wertvoller Altstadtlage. Die bis zum Jahre 2020 verpachtete, äußerst gemütliche fränkische Bürgerstube "Gasthaus zur Rose mit Nebenzimmer, Weingarten und Wohnräumen bietet Ihnen ein Vielfalt an Nutzungsmöglichkeiten. Der charmante, unter Denkmalschutz stehende Besitz, wurde in solider Fachwerkbauweise in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhundertes errichtet. Aus dem Jahre 2004 stammt die letzte fachgerechte und zugleich umfassende Renovierung des Gebäudes.
Der jetzige Eigentümer investierte aufwendig in den Erhalt der Gebäudesubstanz, erneuerte die komplette Haustechnik und erweiterte behutsam den Außenbereich um den herrlichen Weingarten.
Die Gast- und Nebenräume sind zeitgemäß ausgestattet. Die Theke mit WC-Anlagen sowie die Kühl-u. Lagerräume erfüllen alle Ansprüche zeitgemäßer Gastronomie.
Das Anwesen mit einer Gesamtwohn- und Nutzfläche von ca. 550m² gliedert sich wie folgt:
Kellergeschoss: 2 Gewölbekeller (ca. 70m² + 25 m² groß)
Erdgeschoss ca. 170m²: Gaststätte mit 50 Sitzplätze, Nebenzimmer mit 30 Sitzplätze, Küche, Lager, Kühlräume, Toiletten
1. Geschoss ca. 170m²: Ansprechende gestaltete, helle Wohnräume ( Bad, Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Nebenzimmer, Büro ) Anbau ( Waschküche, WC, 2 Fremdenzimmer )
2. Geschoss ca. 120m²: Wohnung (5 Räume als Ausbaureserve)
Dachgeschoss: Spitzboden
Außenbewirtungsfläche: Wein- bzw. Biergarten mit 70 bis 150 Sitzplätze, inkl. überdachtem Thekenbereich, überdachter Terrasse mit Galerie und Hoffläche.
Die weiteren Besonderheiten:
* vielseitig nutzbares Gebäude - unter Berücksichtigung, dass der Gastrobereich mit Freifläche und
Teile des OG zu Lagerzwecken bis Frühjar 2020 vermietet ist - mit viel Freiraum für Ihre eigenen
Ideen, u.a.
- stilvolles Wohnen und Arbeiten unter einem Dach
- der vorhandene oder ausbaufähige Wohnraum kann auch als Praxis- bzw. Büro
vermietet oder selbst genutzt werden (die Wohnung im OG ist aktuell ebenfalls vermietet)
* charmantes & sehr gemütliches Innenleben, u.a. mit sichtbarem Fachwerk, Dielenböden,
originalen Innentüren, schöner, alter Holztreppe
* Zufahrtsmöglichkeit auf das Grundstück
* keine Brauereibindung
* umweltfreundliche Gaszentralheizung
* weiße Holzsprossenfenster mit Isolierverglasung
Einzeldenkmal Akten-Nr.: D-6-74-221-49:
Gasthaus, ehem. "Zur Rose", zweigeschossiger und traufseitiger Satteldachbau mit Fachwerkobergeschoss, Erdgeschoss mit geohrten Rahmen, bez. 1819, Fachwerk 2.Hälfte 17. Jh.
Ensemble Akten-Nr: E-6-74-221-1:
Die am Fuße der Haßberge auf dem nach Süden gerichteten Talhang des Maines über der Niederung des Altachtales gelegene, 1383 erstmals erwähnte Stadt hat einen ungefähr dreieckigen Grundriss mit weitgehend regelmäßiger Straßengliederung. Als Hauptachse durchzieht die abfallende Straße Würzburg-Bamberg von Nordwesten entlang der Oberen Torstraße nach Süden auf der Hauptstraße die Stadt. Im Zentrum öffnet sich der nördlich ansteigende Marktplatz. Hinter dem hier an beherrschender Position stehenden Rathaus schließt der Kirchplatz mit der Pfarrkirche an, der den Siedlungskern des Ortes bildet. Das ehemalige Jagdschloss der Bischöfe von Bamberg (Obere Torstraße 9) am Nordwestrand der Stadt, an der Stadtmauer, daneben der Obere Stadtturm und die durch ihre Lage besonders dominierende Pfarrkirche bestimmen das Stadtbild neben den zahlreichen Fachwerkbauten des 17./18. Jh. Im Westen sind im 19. Jh. künstlich bewässerte Nutzgärten im Vorfeld der Stadtmauer angelegt worden.
Ein Haus mit Geschichte und Tradition. Lassen Sie sich dieses Unikat in der guten Stube von Zeil a.M. nicht entgehen. Eine Besichtigung lohnt!
Ausstattungsbeschreibung
Nebengebäude
Einzeldenkmal mit interessanten Fördermöglichkeiten:
Baudenkmäler sind beliebte Wohnobjekte. Wer ein unter Denkmalschutz stehendes Haus kauft, wohnt besonders stil- und reizvoll. Und der Erwerb wird auch noch mit Steuervorteilen begünstigt. Das Denkmal kann zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, aber auch zu Wohn- oder anderen Zwecken, z.B. als Büro, fremdvermietet sein.
Steuervergünstigungen:
Neben Zuschüssen, die im Einzelfall gewährt werden können, gibt es unter dem Gesichtspunkt von Denkmalschutz und Denkmalpflege eine Reihe von Steuervergünstigungen. Die nachfolgende Zusammenstellung kann nur einen Überblick über die Bandbreite der Vergünstigungstatbestände geben. Wegen der Voraussetzungen im Einzelnen und der entsprechend Ihren persönlichen Verhältnissen zu erwartenden Steuervorteile wenden Sie sich bitte an einen Angehörigen, der steuerberatenden Berufe. Die Inanspruchnahme von steuerlichen Vergünstigungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege setzt jeweils die Vorlage einer Bescheinigung bei den Finanzbehörden voraus, die für Objekte in Bayern durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ausgestellt wird. Die Bescheinigung kann nur für Baudenkmäler und schutzwürdige Kulturgüter im Sinn des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) und für Maßnahmen ausgestellt werden, die vor ihrer Durchführung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt worden sind.
a) Einkommensteuer (§§ 7i, 10f, 10g, 11b Einkommensteuergesetz -EStG-)
Herstellungskosten für (Bau-) Maßnahmen, die der Erhaltung oder sinnvollen Nutzung eines Baudenkmals oder sonstigen schutzwürdigen Kulturguts dienen, mit denen nach dem 31. Dezember 2003 begonnen wurden und die in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege durchgeführt werden, können im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9% und in den folgenden 4 Jahren bis zu 7% abgeschrieben werden. Erhaltungsaufwendungen können bei zur Einkunftserzielung genutzten Objekten auf Wunsch des Steuerpflichtigen statt in einem Jahr verteilt auf zwei bis fünf Jahre abgesetzt werden. Bei eigengenutzten oder nicht genutzten Objekten können Erhaltungsaufwendungen wie Herstellungskosten zehn Jahre lang zu 9% abgeschrieben werden.
Weitere interessante Informationen zu Baudenkmälern finden Sie unter www.blfd.bayern.de
Lage
Zeil a.M. - das liebevolle Wein- und Fachwerkstädtchen (ca. 5.600 Einwohner) liegt direkt am Main eingebettet von den Naturparks Haßbergen und Steigerwald. Die Stadt ist direkt an die B26 angebunden und somit sehr verkehrsgünstig gelegen. Die Auffahrt zu Autobahn A70 ist ca. 5km entfernt. Es besteht Bahnanschluss. Zeil a.M. besitzt alle wichtigen Einrichtungen eines modernen Wohnstandortes: zwei Kindergärten, Grund- und Hauptschule, alle Einkaufsmöglichkeiten, vielfältiges Angebot an Geschäften & Kneipen/Restaurant/Hotel, Hallenbad, ein neues AWO-Seniorenwohnheim, ein umfangreiches Sport- und Freizeitangebot, u.a. Golfplatz im nahen gelegenen Steinbach, sowie Ärzte und Apotheken, u.v.m. Aktuelle Infos unter: www.zeil-am-main.de
Sonstige Angaben
§ 7i EStG (Einkommenssteuergesetz)
Nutzen Sie erhöhte Abschreibungen für Baudenkmäler § 7i EStG. Wenn Sie eine Immobilie erwerben, die nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal ist, können Sie nach § 7i EStG im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden 7 Jahren jeweils 9 % p.a. und in den folgenden 4 Jahren jeweils 7 % p.a. der Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die zur Sanierung und Erhaltung des Gebäudes oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind, absetzen. Insgesamt in einem Zeitraum von 12 Jahren also 100 % der Herstellungskosten. Die Baumaßnahmen müssen in enger Abstimmung mit dem Amt für Denkmalpflege durchgeführt werden. Die erhöhten Absetzungen nach § 7i EStG für Baudenkmäler können nur in Anspruch genommen werden, soweit die Herstellungs- oder Anschaffungskosten nicht durch Zuschüsse aus öffentlichen Kassen gedeckt sind. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, die Altbausubstanz, abhängig vom Baujahr Ihres Gebäudes, mit 2 % p.a. oder 2,5 % p.a. linear über 40 oder 50 Jahre abzuschreiben.
§ 10f EStG Steuervorteile auch für Eigennutzer
§ 10f EStG (Einkommenssteuergesetz), Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmäler und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
Sie haben Interesse am Erwerb eines Baudenkmals und möchten selber einziehen? Dann stehen Ihnen folgende Vergünstigungen zur Verfügung: Sie können die Aufwendungen an Ihrem zu erwer-
benden Gebäude im Kalenderjahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den neun folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 9 % p.a. wie Sonderausgaben abziehen, wenn die Voraussetzungen des § 7h oder des § 7i EStG (Vermietung) vorliegen. Dies gilt nur, soweit Sie in dem jeweiligen Kalenderjahr selber einziehen und zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Für Zeiträume, in der Sie erhöhte Absetzungen von Aufwendungen nach § 7h oder § 7i EStG abgezogen haben, können Sie für diese Aufwendungen keine Abzugsbeträge in Anspruch nehmen. Eine Nutzung zu eigenen Wohn-
zwecken liegt auch dann vor, wenn Teile einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen werden.
Stichworte:
Nutzfläche: 385,00 m², Anzahl Terrassen: 1, Bundesland: Bayern, 2 Etagen