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Sanierungsobjekt im Historischen Stadtkern von Zittau
Kaufpreis: auf Anfrage
Wohnfläche: ca. 930 m²
Grundstück: ca. 450 m²
Kostenübersicht
Kaufpreis: auf Anfrage
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Mehrfamilienhaus
Wohnfläche: ca. 930 m²
Grundstück: ca. 450 m²
Etagenzahl: 4
Energie & Baujahr
Baujahr: ca. 1875
Objektbeschreibung
Bei diesem Objekt handelt es sich um ein im Jahre 1875 erbautes viergeschossiges Mietwohnhaus als Eckgebäude in geschlossener Bebauung, welches unter Denkmalschutz steht. Im Jahr 2010 wurde das Gebäude innen komplett entkernt. Im Zuge von Sicherungsmaßnahmen, wurden überwiegend neue Stahlbetondecken eingezogen und der Dachstuhl neu errichteten. Das Dachgeschoss ist ausbaufähig. Die originalen Bauteile der Dachgaupen sind zum denkmalgerechten Wiedereinbau eingelagert.
Lage
Das Grundstück befindet sich im südlichen Teil der Zittauer Innenstadt direkt an der Parkanlage Grünen Ring. Die Umgebungsbebauung ist geprägt durch überwiegend mehrgeschossige Wohnhäuser, teilweise mit Ladengeschäften und Gewerbe im Erdgeschoss.
Die Hochschule Zittau/Görlitz, das Zittauer Rathaus, Schule und Kindergarten sowie eine Turnhalle sind in wenigen Schritten erreichbar.
Das Grundstück befindet sich im Gebiet einer Sanierungs-, Erhaltungs- und Gestaltungssatzung im historischen Stadtkern von Zittau.
Sonstige Angaben
Besichtigung:
Montag - Freitag nach Vereinbarung
Erwerbsbedingungen,Nebenkosten:
Der Verkauf erfolgt zum Gebot unter Beilegung eines aussagekräftigen Sanierungs- und Finanzierungskonzeptes in der Regel zugunsten des Meistbietenden.
Den konkreten Vergabebeschluss fasst der Stadtrat in öffentlicher Sitzung. Das Ergebnis wird im jeweiligen Amtsblatt ggf. in der Tagespresse veröffentlicht.
Eine Veräußerung unter Verkehrswert bedarf nach Sächsischer Gemeindeordnung der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landkreis Görlitz.
Es handelt sich bei der Ausschreibung um kein Verfahren nach VOB/ VOL. Die Veräußerung ist freibleibend. Die Entscheidung zum Verkauf ist dem Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau vorbehalten. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages.
Die sonstigen vertragsbedingten Nebenkosten wie Notarkosten, Gebühren für Vertragsgenehmigungen, Grunderwerbssteuer und Grundbuchgebühren o.ä. trägt der Käufer.