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***Renditeobjekt/Kapitalanlage in guter Geschäftslage zwischen Erbach und Michelstadt***
Preis: € 319.000,00
Immobilientyp: Ladenlokal/ Einzelhandel
Stellplätze
Kostenübersicht
Preis: € 319.000,00
Käuferprovision: 5,95 % inkl. ges. MwSt. vom Kaufpreis = 5 % zzgl. ges. MwSt. vom Kaufpreis (wie in Hessen üblich vom Käufer zu bezahlen)
Energie & Baujahr
Baujahr: 1998
Energieausweistyp: Bedarfsausweis
Hauptenergieträger: Gas
Heizungsart: Zentral
Endenergiebedarf: 46.00 kWh/m² Jahr
Endenergiebedarf/-verbrauch Wärme: ca. 220.00 kWh/(m²*a) Endenergiebedarf/
-verbrauch Strom: ca. 46.00 kWh/(m²*a)
Objektbeschreibung
Das Objekt wird zurzeit als Lebensmittelmarkt genutzt. Die Nutzung des Grundstückes wurde im Rahmen einer im Jahre 1999 geschlossenen Teilungserklärung in Teileigentum aufgeteilt. Der zum Verkauf stehende Miteigentumsanteil am Gesamtanwesen beträgt 450/1000stel.
Ausstattungsbeschreibung
Die Böden sind mit Fliesenbodenbelägen versehen. Die Fenster sind mit isolierverglasten Aluminium-Türen und Fenster ausgestattet. Ein neuer Türluftschleier wurde eingebaut. Beheizt wird das Gebäude mit einer Gas-Zentralheizung, wobei für jedes Objekt eine eigene Versorgungseinrichtung für Gas, Wasser und Strom vorhanden ist.
Lage
Gewerbegebiet, gute Verkehrslage zwischen Erbach und Michelstadt, in der Nähe eines gutbesiedelten Wohngebietes, gute Anbindung an die B47 und B45
Sonstige Angaben
Gute Infrastruktur durch weitere Gewerbeeinheiten auf dem Grundstück und in der umliegenden Bebauung. Zurzeit ist das Gewerbeanwesen als Lebensmittelmarkt vermietet (zzt. Netto-Jahres-Mieteinnahmen p.A. € 24.000,-- zzgl. ges. MwSt. / vertraglich vereinbarte Mieterhöhung ab 01.01.2020 auf € 28.800,-- zzgl. ges. MwSt.). PKW-Stellplätze sind ausreichend vorhanden. Die LKW-Rampe eignet sich gut für die problemlose Anlieferung/Abholung von Waren.
Geldwäschegesetz:
Neue gesetzliche Regelung zum Geldwäschegesetz:
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10, müssen Immobilienmakler die Identität ihrer Kunden feststellen.
Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis ihrer Kunden, die am Kauf einer Immobilie interessiert sind, zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis festzuhalten. Wir bitten Sie daher das Kontaktformular vollständig auszufüllen und bei einer Besichtigung einen gültigen Personalausweis mitzubringen. Vielen Dank.
Bei Fragen zum GwG können Sie gerne unser Büro kontaktieren und einen Infoflyer anfordern.
Außerdem muss der Immobilienmakler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.