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+++ Rendite - Sicherheit - Substanz - prov.-freier Erwerb +++ 1
Kaufpreis: € 23.100,00
Wohnfläche: ca. 48 m²
Zimmer: 2
Kostenübersicht
Kaufpreis: € 23.100,00
Käuferprovision: keine Angabe
Objektdaten Wohnung
Wohnfläche: ca. 48 m²
Zimmer: 2
Energie & Baujahr
Baujahr: 1949
Hauptenergieträger: Fernwärme
Heizungsart: Fern
Objektbeschreibung
Eine Wohnung in innerstädtischer Lage und somit in absoluter vermietungssicherer Lage. Insgesamt sind sieben Wohnungen in diesem Haus vorhanden zwei in jeder Etage und eine Wohnung im Dachgeschoss.
Die absolut zentrale Lage sorgt für ständige Vermietungssicherheit. Also worauf warten Sie? Betongold ist angesagt! Der Renovierungsaufwand ist überschaubar.
Informationen für Selbstnutzer:
Falls Sie dieses Objekt selbst beziehen möchten, haben Sie nach Rechtsprechung ein Sonderkündigungsrecht von nur drei (3) Monaten nach Zuschlag. Wenn Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an uns.
Ausstattungsbeschreibung
Eckdaten zur Immobilie:
- SOLL Jahresnettomieteinnahme von 3.456 EUR
- ca. 48 m² Wohnfläche, zwei Zimmer
- Fernwärme
- ISO-Verglasung in weißen Kunststoffrahmen
- Teppich und PVC
Lage
Diese Eigentumswohnung befindet sich in absolut vermietungssicherer Lage mitten in der Bottroper Stadtmitte an der Fußgängerzone am Kirchplatz. So bieten sich beste Einkaufs- und Versorgungsmöglichkeiten (Karstadt rd. 160 m) im nahen Umfeld des Hauses. Hier benötigt man das Auto nur für weitere Strecken, z. B. in die Nachbarstädte oder ins Rheinland. Trotz der direkten Zentrumslage wohnt man hier in einer ruhigen 30er-Zone.
Ideale Verbindungen gewährleisten die Autobahnen A42 und A2. Ebenso hervorragend ist die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, denn Bushaltestellen befinden sich direkt um die Ecke und zum Hauptbahnhof sind es nur 1,4 Km. Auch zur Schule oder zum Sportplatz hat es der Nachwuchs hier nicht weit. Weitere Freizeitattraktivitäten in der nahen Umgebung bieten das Ski-Alpincenter und das Freibad Dellwig.
Sonstige Angaben
Die Immobilie befindet sich im Zwangsversteigerungsverfahren. Der Eigentumsübergang kann nur im Wege der Zwangsversteigerung erfolgen. Nach § 16 Abs. 2 Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung vorzulegen. Hieraus ergibt sich, dass die Fälle des Eigentumserwerbs kraft Hoheitsakt wie im Zwangsversteigerungsverfahren nicht erfasst sind. (i.A. Petra Eich, BMUB, Referat B I 4 in Bonn). Vor diesem Hintergrund liegt für dieses Objekt kein Energieausweis vor.
Diese Liegenschaft wird in Zukunft vor dem örtlichen Amtsgericht versteigert. Gerne senden wir Ihnen weitere Informationen zu, sprechen Sie uns einfach an.
Der Erwerb erfolgt für Sie provisionsfrei, das heißt Sie zahlen keine zusätzliche Maklercourtage. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der hohen Nachfrage nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten wie Telefonnummer und Anschrift beantworten werden.
UNSERE BITTE AN SIE:
Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Immobilienangebot mit täglichen Neuerscheinungen und persönlichem Service. Das erfordert eine professionelle und individuelle Dienstleistung auf hohem Niveau.
Deshalb bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir nur vollständige, schriftliche Anfragen (E-Mail, Fax, Brief) mit Namen, Anschrift und Telefonnummer (unter der Sie auch tagsüber erreichbar sind) beantworten können.
Stichworte:
Bundesland: Nordrhein-Westfalen